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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "VK.2-07/13"

6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
VPR 2014, 1004 VK Detmold - Galgenfrist für den repräsentativen ÖPNV-Tarifvertrag bei der Tariftreue?

5 Volltexturteile gefunden
VPRRS 2017, 0215
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Rettungsdienst überwiegt Krankentransport: Bereichsausnahme gilt für gesamten Auftrag!

VK Rheinland, Beschluss vom 19.08.2016 - VK D-14/2016

1. Der Rettungsdienst unterteilt sich in die Notfallrettung, den Krankentransport und den Katastrophenschutz.

2. Unter die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB fallen die Notfallrettung und die Hilfeleistung für Verletzte und Kranke bei außergewöhnlichen Schadensereignissen (Katastrophenschutz). Nicht erfasst sind nur reine Krankentransportleistung.

3. Bei gemischten Aufträgen ist der Hauptgegenstand danach zu bestimmen, welcher Leistungswert höher ist. Auch wenn der qualifizierte Krankentransport nicht von der Bereichsausnahme erfasst ist, gilt für den gemischten Auftrag - reiner Krankentransport und Rettungsdienst - bei einem höheren Wert der notfallrettungsdienstlichen Leistungen die Bereichsausnahme einheitlich für den gesamten Auftrag.

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VPRRS 2015, 0356
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Genügt ein Tarifvertrag im ÖPNV oder muss es mehrere Tarifverträgegeben?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2015 - Verg 30/13

1. § 1 RepTVVO-NRW ist nichtig, soweit er im Sinn des § 4 Abs. 2 TVgG-NRW für den Bereich des straßengebundenen Personennahverkehrs gemäß Anlage 1 (unter 1.) lediglich die Spartentarifverträge Nahverkehrsbetriebe (TV-NRW) für repräsentativ erklärt.*)

2. Das Beschwerdegericht hat inzident zu überprüfen, ob die RepTVVO-NRW in Übereinstimmung mit der Ermächtigungsgrundlage in § 4 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 2 TVgG-NRW ergangen ist.*)

3. § 4 Abs. 2 und § 21 Abs. 1, 2 TVgG-NRW ist dem Wortlaut nach nicht zu entnehmen, dass es auf einem sachlich und räumlich abgrenzbaren Markt des ÖPNV lediglich einen einzigen repräsentativen Tarifvertrag geben kann oder dass zwingend und in jedem Fall mehrere Tarifverträge für repräsentativ erklärt werden müssen. Doch hat der Verordnungsgeber mit dem TVgG-NRW dazu hat angehalten werden sollen, sich mit der Frage, ob auf dem einschlägigen Markt auch mehrere Tarifverträge für repräsentativ zu erklären werden sind, eingehend auseinanderzusetzen. Dabei darf der Verordnungsgeber der Entscheidung ausschließlich gesicherte Erkenntnisse, mithin ermittelte, außer Streit stehende oder bewiesene Tatsachen zugrunde legen.*)

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VPRRS 2016, 0162
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

1. Bei einem Nachprüfungsantrag gegen eine Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von ÖPNV-Dienstleistungen gemäß § 8a Absatz 1 Satz 2 PBefG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 steht es der Antragsbefugnis eines Verkehrsunternehmens nicht entgegen, dass einem anderen Verkehrsunternehmen bereits (bestandskräftig) Liniengenehmigungen für die gemeinwirtschaftliche Bedienung der streitgegenständlichen Linien erteilt sind, da diese gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG zu widerrufen sind, wenn nach Feststellung der zuständigen Behörde kein wirksamer öffentlicher Dienstleistungsauftrag mehr besteht.*)

2. Sowohl die Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession als die eines Dienstleistungsauftrags an eine "rechtlich getrennte Einheit" richtet sich nach dem Regelungen des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007.*)

3. Die (im Gesellschaftsvertrag eingeräumte) Möglichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde steht einer Direktvergabe nicht gemäß Art. 5 Abs. 2 b) VO (EG) 1370/2007 entgegen, solange sie nicht tatsächlich ausgeübt wird.*)

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VPRRS 2014, 0397
Waren/GüterWaren/Güter
Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2013 - VK 2-18/13

1. Der Auftraggeber kann bei der Vergabe von Postzustellungsleistungen zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Dazu gehört auch die Erklärung, den Beschäftigten bei Ausführung der Leistung das jeweils gültige Mindestentgelt pro Stunde zu zahlen.

2. Gibt der Bieter statt der geforderten Mindestlohnerklärung eine Tariftreueerklärung ab, die auch inhaltlich von der verlangten Erklärung abweicht, ist er wegen unzulässiger Änderung der Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen.

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IBRRS 2013, 4326; VPRRS 2013, 1805
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Galgenfrist für den assertiven ÖPNV-Tarifvertrag bei der Tariftreue?

VK Detmold, Beschluss vom 06.08.2013 - VK.2-07/13

1. Bei der Vergabekammer handelt es sich zwar um eine gerichtsähnliche Instanz, sie ist jedoch kein Gericht im formellen Sinn. Die Vergabekammer ist organisatorisch in die Verwaltung eingegliedert; bei dem Nachprüfungsverfahren handelt es sich somit formal um ein Verwaltungsverfahren.

2. Die Vergabekammer ist daher bei der Überprüfung eines Vergabeverfahrens an die Gesetze und Verordnungen gebunden. Eine Überprüfung einer Rechtsnorm auf ihre Rechtmäßigkeit bzw. auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung steht ihr nicht zu.

3. Die Vergabekammer besitzt weder eine Normverwerfungskompetenz, noch ist sie zu einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG befugt, noch darf sie eine Inzidentkontrolle der Rechtsverordnung vornehmen.

4. Die Vergabekammer hat daher von der Rechtsgültigkeit der aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrheinwestfalen (TVgG-NRW) in Verbindung mit der Repräsentativen Tarifverträgeverordnung (RepTVVO) folgenden Forderung nach Vorlage von Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue auszugehen.

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