Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "VK 1-41/18"

3 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
VPR 2018, 202 VK Bund - Keine Zweckmäßigkeitserwägungen im Vergabeverfahren!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 3290; VPRRS 2020, 0329
VergabeVergabe
Wie sind Eignungskriterien bekannt zu machen?

OLG Rostock, Beschluss vom 12.08.2020 - 17 Verg 3/20

1. Hat ein Antragsteller ein Angebot nicht abgegeben, ist der Nachprüfungsantrag nicht wegen fehlenden Interesses an der Konzession nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB unzulässig, wenn angesichts der reklamierten Vergaberechtsverstöße – als zutreffend unterstellt – die Ausarbeitung eines Angebots unmöglich war oder sich als ein nutzloser Aufwand dargestellt hätte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003 – Verg 26/03, IBRRS 2003, 1975 = VPRRS 2003, 0507).*)

2. In Bezug auf Mängel der Bekanntmachung von Eignungskriterien ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, wenn der Antragsteller aufzeigt, er erfülle einzelne Anforderungen nicht bzw. habe sie nicht oder nicht rechtzeitig erkannt.*)

3. Zu den Anforderungen an die Bekanntmachung der Eignungskriterien und den Folgen von Mängeln.*)

4. Kalkulationsrelevante Vorbehalte des Konzessionsgebers begegnen keinen Bedenken, wenn sie lediglich deklaratorische Wirkung haben.*)

5. Dokumentationsmängel eröffnen für sich genommen nicht die Nachprüfung.*)

6. Der Auftraggeber hält sich im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts, wenn die Anforderung objektiv auftrags- und sachbezogen und die Begründung nachvollziehbar ist. Ob Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang.*)

7. Wird eine fehlende oder unzureichende Dokumentation nachgeholt, ist zwischen dem Transparenzgebot und dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz abzuwägen.*)

8. Die Anforderung der Namensnennung der einzusetzenden Piloten bereits mit Angebotsabgabe kann im Bereich der Rettungsdienstleistungen ausnahmsweise zulässig sein, wenn auf dem Arbeitsmarkt nur eine begrenzte Anzahl an geeigneten Mitarbeitern zur Verfügung steht und von einer jederzeitigen Verfügbarkeit nicht ohne Weiteres ausgegangen werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2018, 0224
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Keine Zweckmäßigkeitserwägungen im Vergabeverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 15.05.2018 - VK 1-41/18

1. Das EU-Vergaberecht schreibt vor, dass ein öffentlicher Auftraggeber seinen Bedarf entweder vergaberechtlich (also durch Ausschreibung) oder so decken muss, dass Vergaberecht gar nicht zur Anwendung kommt, also vergaberechtsfrei (z.B. im Wege eines sog. Open-House-Modells).

2. Sofern sich ein öffentlicher Auftraggeber für die Durchführung eines Vergabeverfahrens entscheidet, ist daneben für Zweckmäßigkeits- oder sonstige Erwägungen, die ggf. dazu führen, von einem Vergabeverfahren abzusehen, kein Raum.

Dokument öffnen Volltext