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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 57/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2433; IMRRS 2008, 1444
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV

BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

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1 Beitrag gefunden
IMR 2008, 298 BGH - Heizkostenabrechnung: Korrekte Vorerfassung bei Nutzergruppen

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1298; IMRRS 2010, 0877
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nebenkostenabrechnung für Wohnungen und Gewerbeeinheit

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 4129; IMRRS 2009, 2277
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Abrechnung von Wasserkosten bei verschiedenen Nutzergruppen

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 69/09

Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird.*)

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IBRRS 2009, 2556; IMRRS 2009, 1396
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskosten: Zusammenfassung von Schmutz- und Frischwasser

BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.*)

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IBRRS 2009, 1205; IMRRS 2009, 0723
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Keine sofortige Kündigung bei Mietrückständen nötig!

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 115/08

Liegt ein die fristlose Kündigung rechtfertigender Mietrückstand vor, so muss der Vermieter weder sofort die Kündigung erklären noch eine solche für den Fall androhen, dass der Mietrückstand weiter ansteigt, sondern er kann bei weiteren Mietrückständen das Mietverhältnis ohne Weiteres fristlos kündigen.

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IBRRS 2009, 1040; IMRRS 2009, 0635
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während Mietzeit wirksam?

BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

Eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl (hier: "neutrale Farbtöne") zu streichen, ist unwirksam.




IBRRS 2009, 0277; IMRRS 2009, 0151
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abgrenzung zw. Betrieb zentrale Heizungsanlage und Wärmelieferung

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 92/08

1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV) und der Wärmelieferung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 HeizkostenV).*)

2. § 7 Abs. 2 HeizkostenV regelt abschließend, welche Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 HeizkostenV umlagefähig sind. Dazu gehören Leasingkosten für Brenner, Öltank und Verbindungsleitungen nicht.*)

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IBRRS 2008, 2433; IMRRS 2008, 1444
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV

BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

Eine Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV erfordert, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Das gilt auch dann, wenn nur zwei Nutzergruppen vorhanden sind. In diesem Fall genügt es nicht, dass nur der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch gemessen wird und der Anteil der anderen Nutzergruppe am Gesamtverbrauch in der Weise errechnet wird, dass vom Gesamtverbrauch der gemessene Anteil der einen Nutzergruppe abgezogen wird.*)

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