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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 316/06


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IBRRS 2007, 4803; IMRRS 2007, 2363
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln

BGH, Urteil vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

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IMR 2008, 5 BGH - Unwirksamkeit einer isolierten Endrenovierungsklausel

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3147
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BGH, Urteil vom 08.09.2021 - VIII ZR 97/19

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Stromversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Sonderkundenverträgen über die Belieferung mit Strom verwendet, halten die Klausel "Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn [das Stromversorgungsunternehmen] dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von [dem Stromversorgungsunternehmen] in der Mitteilung gesondert hingewiesen", soweit sie sich auf die Ausübung eines wirksam vereinbarten Rechts des Stromversorgungsunternehmens zur einseitigen Vertragsänderung bezieht, sowie die Klausel "Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt." einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand (hinsichtlich der erstgenannten Klausel im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - VIII ZR 349/14, NJW 2016, 2101 Rn. 19 ff.; vgl. auch BGH, Urteile vom 17. März 1999 - IV ZR 218/97, BGHZ 141, 153, 155 mwN; vom 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07, NJW-RR 2008, 134 Rn. 11 f., vom 5. Juli 2017 - VIII ZR 163/16, NJW-RR 2017, 1206 Rn. 18 ff.; hinsichtlich der letztgenannten Klausel im Anschluss an Senatsurteil vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 148/17, NJW-RR 2018, 1012 Rn. 18 ff. [zur Belieferung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung, § 17 Abs. 1 Satz 2 StromGVV]).  (Rn. 24 - 28)*)

2. Die erstgenannte Klausel ist nicht an § 308 Nr. 5 BGB zu messen, da sie für den Fall eines Schweigens des Kunden nicht dessen Zustimmung fingiert, sondern sich nach dem Gesamtinhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein dem Stromversorgungsunternehmen darin für eng begrenzte Fälle (nachträgliche, nicht vorhersehbare und nicht unbedeutende Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses oder Entstehung einer entsprechenden Vertragslücke) eingeräumtes Recht zur einseitigen Änderung des Vertrags (§ 311 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB, § 41 Abs. 3 EnWG aF) bezieht (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - VIII ZR 349/14, aaO Rn. 22 ff.; vgl. auch BGH, Urteile vom 17. März 1999 - IV ZR 218/97, aaO; vom 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07, aaO; vom 5. Juli 2017 - VIII ZR 163/16, aaO). (Rn. 29 - 33)*)

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IBRRS 2021, 1808; IMRRS 2021, 0660
RechtsanwälteRechtsanwälte
Umgehung des RVG mit Hilfe einer Inkassogesellschaft

LG Berlin, Urteil vom 26.04.2021 - 67 S 144/19

1. Das Geschäftsmodell einer Inkassogesellschaft, deren Geschäfte von einem Rechtsanwalt geführt werden, zielt offenkundig auf eine unzulässige Umgehung des anwaltlichen Berufs- und Vergütungsrechts ab, dem der Geschäftsführer oder deren Gesellschafter unterlägen, sofern sie die nunmehr im Mantel der Gesellschaft unter Berufung auf deren Zulassung als Inkassodienstleisterin umfassend und rechtsanwaltsgleich erbrachten Rechtsdienstleistungen selbst als Rechtsanwälte erbrächten.*)

2. Die auf einem derartigen Geschäftsmodell beruhende und zur dauerhaften "Mietsenkung" erklärte Abtretung ist gem. § 134 BGB i.V.m. §§ 2, 3, 5, 10 RDG nichtig, auch wenn die als Inkassodienstleisterin zugelassene Gesellschaft zusätzlich zur Einziehung von Bagatellforderungen mandatiert ist (Festhaltung Kammer, IMR 2021, 127).*)

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IBRRS 2023, 0179; IMRRS 2023, 0093
WohnraummieteWohnraummiete
Renovierungsklausel unwirksam: Schadensersatz für Schönheitsreparaturen

AG Bautzen, Urteil vom 18.12.2020 - 20 C 6/20

Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zu, wenn er Schönheitsreparaturen in der falschen Annahme, die Arbeiten seine von ihm tatsächlich geschuldet, durchführt, die zu Grunde liegende Renovierungsklausel aber unwirksam ist.

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IBRRS 2020, 3705; IMRRS 2020, 1510
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
LG Berlin vs. BGH: Inkassounternehmen dürfen Mietpreisbremse nicht durchsetzen

LG Berlin, Urteil vom 22.10.2020 - 67 S 167/20

1. Die zu Gunsten eines zur dauerhaften "Mietsenkung" beauftragten Inkassounternehmens erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist nichtig, auch wenn das Inkassounternehmen zusätzlich zur Einziehung von Bagatellforderungen mandatiert ist (entgegen BGH, IMR 2020, 78).*)

2. Der Vermieter wird durch die (tat-)richerliche Würdigung, ein vom Mieter zur dauerhaften "Mietsenkung" und dem Einzug von Bagatellforderungen beauftragtes Inkassounternehmen sei nicht zur Forderungsabwehr, sondern zum Einzug von Forderungen mandatiert, da die an den Vermieter gerichtete Aufforderung des Inkassounternehmens, nicht mehr als die preisrechtlich zulässige Miete zu verlangen, keine Reaktion auf ein Verlangen des Vermieters darstelle, sondern lediglich dazu diene, für die Zukunft die Geltendmachung weitergehender Rückzahlungsansprüche des Mieters entbehrlich zu machen, in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn die Würdigung der tatsächlichen Grundlage im Parteivortrag entbehrt und zudem den sich durch den Internet-Auftritt des Inkassounternehmes, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Inhalt der vom Mieter erteilten Vollmacht bestimmten Mandatsinhalt ausblendet.*)

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IBRRS 2021, 0660; IMRRS 2021, 0245
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann darf Vermieter komplette Schließanlagen austauschen?

AG Bautzen, Urteil vom 11.09.2020 - 20 C 207/19

Ein Anspruch auf Kostenerstattung für den Austausch der kompletten Schließanlage und nicht nur für eine Nachfertigung des verlorenen Schlüssels besteht nur dann, wenn eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Drit­te besteht.

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IBRRS 2020, 2105
AGBAGB
Kein Ersatz von Personalkosten durch AGB!

BGH, Urteil vom 10.06.2020 - VIII ZR 289/19

1. Bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind regelmäßig auch Formularklauseln eines "Gesamtklauselwerks", die mit der Klausel inhaltlich zu einer Einheit verbunden sind, zu berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 05.11.1991 - XI ZR 246/90, NJW 1992, 180 unter 3 b; vom 10.02.1993 - XII ZR 74/91, NJW 1993, 1133 unter II 2 c; vom 14.03.2012 - VIII ZR 202/11, NJW-RR 2012, 1333 Rn. 19 ff.; vom 18.07.2012 - VIII ZR 337/11, BGHZ 194, 121 Rn. 18 f.). Mit "Gesamtklauselwerk" ist jedoch grundsätzlich nur der Kontext gemeint, den das Klauselwerk setzt, in dem die auszulegende Allgemeine Geschäftsbedingung aufgeführt ist, nicht dagegen Bestimmungen, die in gesonderten Urkunden niedergelegt sind und auf die die auszulegende Klausel nicht Bezug nimmt. (Rn. 30)*)

2. Der Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung führt dazu, dass bei einer mehrdeutigen Klausel von den möglichen Auslegungen diejenige zugrunde zu legen ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 29.04.2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19; vom 21.04.2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 Rn. 31, 11; vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14, BGHZ 204, 302 Rn. 22; vom 23.08.2018 - III ZR 192/17, NJW 2019, 47 Rn. 16; jeweils mwN). (Rn. 39)*)

3. Bezieht eine Formularklausel einen nicht ersatzfähigen Schaden in die Pauschale ein, ist sie nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die Schadenspauschale dann generell überhöht ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18, EnWZ 2019, 351 Rn. 18 mwN). (Rn. 41)*)

4. Dies ist der Fall, wenn ein Energieversorgungsunternehmen in die von ihm berechnete Inkassokostenpauschale den für die Schadensermittlung und die außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden und somit grundsätzlich von ihm selbst zu tragenden Arbeits- und Zeitaufwand in die Pauschale einfließen lässt. Daran ändert der Umstand nichts, dass es diese Tätigkeiten durch Schwestergesellschaften erledigen lässt (Anschluss und Fortführung von Senatsurteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18, aaO Rn. 19 ff.). (Rn. 45)*)

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IBRRS 2014, 2825
AGBAGB
Zusatzentgelt für Übersendung der Rechnung in Papierform: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 09.10.2014 - III ZR 32/14

1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" in Höhe von 29,65 Euro erhoben wird, das als "pauschalierter Schadensersatz" einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.*)

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.*)

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IBRRS 2010, 2651; IMRRS 2010, 1944
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.*)

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IBRRS 2009, 2015; IMRRS 2009, 1042
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten

BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

1. Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.*)

2. Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.*)

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IBRRS 2009, 1040; IMRRS 2009, 0635
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während Mietzeit wirksam?

BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

Eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl (hier: "neutrale Farbtöne") zu streichen, ist unwirksam.




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(14.10.2015) In Mietverträgen wird dem Mieter meist die Pflicht übertragen, die Wohnung regelmäßig zu renovieren. Die Gerichte haben aber mittlerweile viele der einschlägigen Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Hier einige Beispiele.
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DMB: Beratungs- und Prozessstatistik 2008 - Top-Thema Nr. 1: Betriebskosten
Beratungsbedarf bei Schönheitsreparaturen stark gestiegen

(04.06.2009) Rund 1,12 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der 322 örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) 2008 durchgeführt. "Größter Erfolg der Rechtsberatungen ist, dass in 97,34 Prozent aller Fälle der Streit oder die Probleme zwischen Mietern und Vermietern außergerichtlich beigelegt werden konnten", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 63. Deutschen Mietertages in Leipzig.
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IVD warnt vor starren Fristen bei Schönheitsreparaturen
Renovierungspflicht von Grad der Abnutzung abhängig machen / Selbst verursachte Schäden muss der Mieter immer beseitigen

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(13.09.2007) Die Klausel, „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“, ist unwirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06) als erwartet und folgerichtig.
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Endrenovierungsklausel: Haus & Grund-Mietverträge nicht zu beanstanden
"Urteil des Bundesgerichtshofs überrascht nicht"

(13.09.2007) Nach Ansicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund konkretisiert das gestrige (12. September 2007) Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Endrenovierungsklausel (Az.: VIII ZR 316/06) die frühere Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen. Die Endrenovierungsklausel ist unwirksam, auch wenn der Mietvertrag keine Pflicht des Mieters vorsieht, während des Mietverhältnisses zu renovieren. „Aktuelle Mietverträge von Haus & Grund sind von diesem Urteil nicht betroffen“, erklärt Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Andreas Stücke.
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Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln
(13.09.2007) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (isolierte Endrenovierungsklausel) in Wohnraummietverträgen unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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