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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 274/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2184; IMRRS 2003, 0900
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung nach Mietrechtsreform

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

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52 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2018, 276 LG Berlin - Kann Mieter trotz Kenntnis des Mangels Überzahlungen zurückfordern?
IBR 2003, 702 BGH - Kein Ausschluss des Minderungsrechts trotz rügeloser Fortzahlung der Miete!

1 Aufsatz gefunden
Rückwirkende Minderung trotz vorbehaltloser Mietzahlung: Kommt § 814 BGB zur Anwendung?
(Ralf Schulze Steinen)
Dokument öffnen IMR 2012, 93

38 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0621; IMRRS 2023, 0286; IVRRS 2023, 0146
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert bei Klage auf Feststellung der höchst zulässigen Miete bei Mietbeginn

LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2023 - 65 T 15/23

1. Der Gebührenstreitwert einer auf Feststellung der nach § 556d BGB höchst zulässigen Miete bei Mietbeginn gerichteten Klage bestimmt sich nach § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.

2. § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG ist auf diesen Fall weder unmittelbar noch analog anwendbar.

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IBRRS 2023, 2158; IMRRS 2023, 0974
ImmobilienImmobilien
§ 40 GBO ist bei isolierter Belastung des Grundbesitzes nicht analog anwendbar!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2022 - 15 W 114/22

§ 40 GBO ist auf Fälle einer isolierten Belastung des Grundbesitzes mit einem (Finanzierungs-) Grundpfandrecht nicht - analog - anwendbar, sodass es bei dem Erfordernis einer Voreintragung nach § 39 GBO verbleibt (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, 12 W 38/21). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bewilligung durch die Erben selbst oder durch einen von ihnen Bevollmächtigten erfolgt.*)

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IBRRS 2020, 3047; IMRRS 2020, 1245
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sind Baulärm und Erschütterungen doch ein Mietmangel?

KG, Urteil vom 17.09.2020 - 8 U 1006/20

Lärm und Erschütterungen von einer benachbarten Baustelle können im Hinblick auf den mietvertraglich vereinbarten Nutzungszweck einen Mangel der Mietsache begründen, ohne dass es auf Abwehr- oder Entschädigungsansprüche des Vermieters gegen den Bauherren nach § 906 BGB ankommt (Abgrenzung zum Urteil des BGH, IMR 2020, 274).*)

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IBRRS 2020, 1185
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.03.2020 - AnwZ (B) 1/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 1077; IMRRS 2020, 0442
WohnraummieteWohnraummiete
Kein einseitiges Entgelterhöhungsrecht des Heimträgers

LG Berlin, Urteil vom 27.11.2019 - 65 S 112/19

1. Eine Klausel in einem Heimvertrag, die ein einseitiges Entgelterhöhungsrecht des Heimträgers vorsieht, ist unwirksam.

2. Regelmäßig weiß dies ein Heimbewohner nicht, so dass einer Rückforderung der gezahlten Entgelterhöhungen § 814 BGB nicht entgegensteht.

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IBRRS 2020, 0010; IMRRS 2020, 0005; IVRRS 2020, 0004
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mieterklage auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss?

OLGRostock, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 W 44/19

Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechtes aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.*)

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IBRRS 2020, 1010; IMRRS 2020, 0418; IVRRS 2020, 0171
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mieterklage auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss?

OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 W 44/19

Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechts aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.*)

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IBRRS 2019, 3934; IMRRS 2019, 1431
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann liegt die Rückforderung der Miete ausschließende Kenntnis der Nichtschuld vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2019 - 3 U 73/18

Die Frage, ob ein Rückforderungsanspruch nach §§ 812 ff. BGB wegen Kenntnis der Nichtschuld ausgeschlossen ist, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung anhand der in erster Linie vom Tatrichter zu würdigenden konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Die übliche Rechtskenntnis in einschlägigen Kreisen kann dabei zu einem Anscheinsbeweis führen. Im Regelfall ist beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten (Mieter-)Kreise von deren Rechtskenntnis einer Minderungsbefugnis auszugehen und damit die Vorschrift des § 814 BGB anzuwenden.

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IBRRS 2019, 0612; IMRRS 2019, 0230
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erheblicher Baulärm ist ein Minderungsgrund!

LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2019 - 67 S 309/18

1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine "Nachbarschaftsvereinbarung" geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem Vermieter zum Schadensersatz wegen der baubedingten Beeinträchtigungen verpflichtet.*)

2. Beeinträchtigt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während eines längeren Zeitraums unterschiedlich intensiv, ist das Gericht gemäß § 287 ZPO befugt, die daraus erwachsenden Beeinträchtigungen für den gesamten Zeitraum einheitlich zu schätzen und mit einer ebenfalls einheitlichen Minderungsquote zu belegen. Eine derartige Schätzung ist aus Gründen der Prozessökonomie gerade bei lange andauernden Bauvorhaben und zwischen den Mietvertragsparteien streitiger Intensität der damit verbundenen Beeinträchtigungen angezeigt.*)

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IBRRS 2019, 1240; IMRRS 2019, 0471; IVRRS 2019, 0178
MietrechtMietrecht
Wo liegt der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über die Miethöhe?

LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2018 - 316 T 51/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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6 Nachrichten gefunden
Wohnungsmängel in Millionen Wohnungen: Mieter haben Anspruch auf Reparatur und Mietminderung
(25.09.2013) Unzählige Häuser und Mietwohnungen haben mehr oder weniger schwerwiegende Mängel. Zwischenzeitlich dreht sich jede fünfte Rechtsberatung der örtlichen DMB-Mietervereine um diese Probleme, um Schadensbeseitigung und Mietminderung.
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Mängel in der Wohnung: Mieter dürfen nicht eigenmächtig Handwerker beauftragen
(03.03.2008) Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragen, wenn sie in der Wohnung einen Mangel feststellen. Sie müssen dem Vermieter zunächst ausreichend Zeit lassen, den Mangel zu prüfen und beseitigen zu lassen. Tun sie das nicht, müssen Mieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen, entschied Mitte Januar der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 222/06). „Etwas anderes gilt nur für Notfälle wie Wasserrohrbrüche, die sofort beho-ben werden müssen. Hier kann der Mieter gleich einen Handwerker rufen“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD in Berlin.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06

IVD warnt: Miete nicht zu stark mindern
Ungerechtfertigte Mietminderung kann zu fristloser Kündigung führen

(12.09.2007) Baulärm, Heizungsprobleme oder ein defekter Badewannenabfluss: Mängel in und an der Wohnung, die eine Nutzung erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter zur Senkung der Miete. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Viele Mieter handeln vorschnell“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes. Bevor er die Miete senken darf, muss der Mieter zunächst den Mangel melden, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, diesen in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.
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Bundesgerichtshof entscheidet über den Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
(17.07.2003) Der u.a. für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter das Recht, die Miete wegen eines Mangels der Wohnung zu mindern, verliert, wenn er die Miete über einen längeren Zeitraum ungekürzt und vorbehaltlos weiterzahlt. In dem dem Senat vorliegenden Fall hatte der Mieter wegen einer von der Nachbarwohnung ausgehenden Lärmbelästigung seit September 1999 die Miete monatlich um 69,90 DM gemindert. Die Vermieterin war der Auffassung, der Mieter habe das Recht zur Minderung der Miete verloren, weil er erst etwa zwei Jahre nach Beginn der Störung erstmals diesen Zustand gerügt hatte. Mit ihrer Klage hat sie die bis einschließlich September 2001 aufgelaufenen Mietrückstände geltend gemacht.
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BGH zur Mietminderung: Mieterbund begrüßt Grundsatzentscheidung
(17.07.2003) Die Entscheidung ist richtig, schafft Rechtsfrieden und kann die Eskalation von Mietrechtsstreitigkeiten verhindern“, kommentierte Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 274/02). Für Wohnungsmängel, die während der Mietzeit auftreten, gilt, so der BGH, seit dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1. September 2001:
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Mietrechtsreform: Praxistest bestanden
Bundesgerichtshof trifft mehrere Grundsatzentscheidungen

(11.06.2003) „Mit der vor knapp zwei Jahren in Kraft getretenen Mietrechtsreform ist eine Reihe von Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter wirksam geworden. Klarstellende Regelungen, vor allem im Bereich der Betriebskosten und der Mieterhöhungen wirken sich streitmindernd aus. Es zeigt sich aber auch“, so Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz in Berlin, „dass durch missverständliche Formulierungen neue Streitpunkte entstanden sind, dass einige Fragen durch die Mietrechtsreform nicht beantwortet wurden.“ Hier sei jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) gefordert. Das höchste deutsche Gericht werde in den nächsten Wochen Grundsatzentscheidungen zu Themen wie Kündigungsfristen, Mietminderung, Eigenbedarf und Schönheitsreparaturen veröffentlichen.
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