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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 238/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3483; IMRRS 2009, 1891
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08


33 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IMR 2016, 1050 LG Berlin - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgestellt: Verzicht auf Mietrückstände!
IMR 2009, 410 BGH - Die Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist keine Verkehrssitte!
IMR 2009, 409 BGH - Kein Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung!

1 Aufsatz gefunden
Hat Mieter Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
(Christof Stellwaag)
Dokument öffnen IMR 2010, 357

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0404
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

BGH, Urteil vom 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

Die Weigerung des Verkäufers, nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die vom Käufer zum Zwecke der Rückgewähr in Natur gem. § 346 Abs. 1 BGB angebotene mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann jedenfalls unter den besonderen Umständen des Einzelfalls (hier: Arsenbelastung großer Mengen vom Verkäufer gelieferten Recycling-Schotters) als Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) im Rückgewährschuldverhältnis anzusehen sein, die zu einem Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gem. § 280 Abs. 1 BGB führen kann.*)




IBRRS 2022, 1268; IMRRS 2022, 0502; IVRRS 2022, 0176
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Klage auf Auskunft nach § 556g Abs. 3 BGB?

BGH, Urteil vom 23.03.2022 - VIII ZR 133/20

1. Mit dem Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses als Einschränkung des durch Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich abgesicherten Justizgewährleistungsanspruchs soll (lediglich) verhindert werden, dass die Gerichte als Teil der Staatsgewalt unnütz oder gar unlauter bemüht werden oder ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausgenutzt wird (im Anschluss an BGH, Urteile vom 05.12.1975 - I ZR 122/74, GRUR 1976, 256 unter II; vom 14.03.1978 - VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031 unter II 2 a; jeweils m.w.N.). Nur ausnahmsweise können deshalb bei Leistungsklagen besondere Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25.10.2012 - III ZR 266/11, Rz. 51, IMRRS 2012, 3420 = BGHZ 195, 174; vom 22.08.2018 - VIII ZR 99/17, Rz. 10, IMRRS 2018, 1063 = NJW-RR 2018, 1285).*)

2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der - gestützt auf die Vorschrift des § 556g Abs. 3 BGB - die Erteilung von Auskunft über die für die Zulässigkeit der zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarten Miete maßgeblichen Tatsachen nach den Vorschriften über die sog. Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) begehrt wird, kann nicht mit dem materiell-rechtlichen Gesichtspunkt verneint werden, auf die verlangten Auskünfte zu den Ausnahmetatbeständen der §§ 556e und 556f BGB komme es nicht an, weil der Vermieter sich zur Rechtfertigung der vereinbarten Miete lediglich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufe und andere Gründe für die Zulässigkeit der Miethöhe nicht geltend mache. Die Berechtigung des geltend gemachten materiellen Klagebegehrens ist von der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Klage abzugrenzen; sie ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage.*)

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IBRRS 2019, 1625; IMRRS 2019, 0610
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ermittlung der Wohnfläche

BGH, Urteil vom 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

1. Im Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt sich die der Berechnung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) zu Grunde zu legende Ausgangsmiete auch im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung (§ 536 Abs. 1 BGB) nach der vertraglich vereinbarten Miete.*)

2. Der Begriff der "Wohnfläche" ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Bestimmungen auszulegen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 24.03.2004 - VIII ZR 44/03, IMRRS 2004, 0572 = NJW 2004, 2230 unter II 1 b aa; IMR 2007, 241; IMR 2009, 223).*)

3. Eine hiervon abweichende Berechnung erfolgt unter anderem dann, wenn ein anderer Berechnungsmodus örtlich üblich ist. Eine solche maßgebende Verkehrssitte setzt voraus, dass abweichend von den sonst anwendbaren Bestimmungen - vorliegend der Wohnflächenverordnung - ein anderes Regelwerk, mithin die II. Berechnungsverordnung, die DIN 283 oder die DIN 277 insgesamt angewendet wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 231/06, IMRRS 2007, 1508 = NJW 2007, 2624).*)

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IBRRS 2018, 2936; IMRRS 2018, 1063
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Mangel beseitigen - egal ob er stört!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 99/17

Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters, die Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2018, 0421; IMRRS 2018, 0154
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wie weit geht eine Risikoübernahme durch den Mieter?

KG, Urteil vom 04.12.2017 - 8 U 236/16

1. Aus dem Gebot enger Auslegung folgt, dass sich eine Risikoübernahme des Mieters nicht auf Risiken erstreckt, welche den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat.*)

2. Für eine fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung des Mieters ist im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB ein eigenes vertragswidriges Verhalten des Vermieters zu berücksichtigen.*)

3. Vereinbarungen,die nicht über ein Jahr hinaus relevant sind, unterliegen nicht der Form des § 550 BGB.*)

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IBRRS 2017, 3493; IMRRS 2017, 1456
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss in Nebenkostenabrechnung Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen!

LG Berlin, Urteil vom 18.10.2017 - 18 S 339/16

1. Der Vermieter hat den Mieter - sei es durch geeignete Gestaltung der Nebenkostenabrechnung, sei es durch Ausstellung einer gesonderten Bescheinigung - gemäß §§ 241, 242 BGB dabei zu unterstützen, die durch § 35a EStG eröffneten Steuervorteile tatsächlich zu erlangen.

2. Eine gesonderte Vergütung für die zu erteilende Bescheinigung steht dem Vermieter nicht zu, da sein Verwaltungsaufwand mit der Miete hinreichend abgegolten ist.

3. Ein Mieter kann von seinem Vermieter dementsprechend beanspruchen, dass dieser in einer Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten so aufschlüsselt, dass der Mieter zum Zweck der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann.

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IBRRS 2016, 2011; IMRRS 2016, 1225
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Löschung der Grundpfandrechte muss mit Nachdruck betrieben werden!

LG Berlin, Urteil vom 21.07.2016 - 67 S 82/16

1. Der Verkäufer, der sich im notariellen Kaufvertrag zur Löschung eingetragener Grundpfandrechte verpflichtet hat, haftet dem Käufer einer Wohnung gemäß § 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB wegen schuldhafter Verzögerung des Nutzen-Lasten-Wechsels, wenn er nicht mit hinreichendem Nachdruck auf den Grundpfandgläubiger zur Übermittlung der für die Löschungsbewilligung erforderlichen Unterlagen einwirkt.*)

2. War es dem Verkäufer im Kaufvertrag gestattet, den beurkunden Notar damit zu beauftragen, die Löschungsvoraussetzungen herbeizuführen, handelt der beauftragte Notar als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Sein Verschulden ist dem Verkäufer gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen.*)

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IBRRS 2016, 0798; IMRRS 2016, 0512
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgestellt: Verzicht auf Mietrückstände!

LG Berlin, Urteil vom 11.06.2015 - 18 S 65/14

Widerspricht der Vermieter einer Mietminderung und stellt er trotzdem eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus, so kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter auf die Geldendmachung der Mietrückstände verzichtet. Es handelt sich dann um ein negatives Schuldanerkenntnis.

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IBRRS 2014, 3777
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.06.2014 - VIII ZR 4/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1410; IMRRS 2014, 0704
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung bei gefälschter Vorvermieterbescheinigung möglich

BGH, Urteil vom 09.04.2014 - VIII ZR 107/13

1. Die Vorlage einer "frei erfundenen" Vorvermieterbescheinigung stellt eine erhebliche Verletzung (vor)vertraglicher Pflichten dar, die eine Vertragsfortsetzung für den Vermieter unzumutbar machen und somit eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.*)

2. Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Treuhänders gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO ("Freigabeerklärung") erhält der Mieter die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über seine Wohnung zurück. Eine Kündigung des Vermieters ist ab diesem Zeitpunkt dem Mieter gegenüber auszusprechen (im Anschluss an Senatsurteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11, NJW 2012, 2270 Rn. 32).*)




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5 Nachrichten gefunden
Fristlose Kündigung bei gefälschter Vorvermieterbescheinigung möglich
(10.04.2014) "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nachvollziehbar. Wer beim Abschluss des Mietvertrages seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 107/13).
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IVD Service: Wie finde ich den richtigen Mieter?
(09.02.2011) Der wirksamste Schutz vor Einmietbetrügern und Mietnomaden ist dem Immobilienverband IVD zufolge die Vermietung der Wohnung durch einen erfahrenen Spezialisten. Die vertragsrelevanten Erkundigungen, die Immobilienmakler und Hausverwalter des IVD vorab über Mietinteressenten einholen, ...
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Hat Mieter ein Recht auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
(31.05.2010) Manche Immobilieneigentümer wollen auf "Nummer sicher" gehen, wenn sie ihr Objekt neu vermieten. Sie verlangen von den Bewerbern neben diversen anderen Unterlagen, wie etwa einem Lohn- oder Gehaltszettel, auch eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom vorherigen Vermieter. Doch dieser ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nur innerhalb gewisser Grenzen verpflichtet, ein "Attest" über bezahlte Mieten auszustellen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2009, 409 Dokument öffnen BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

BGH: Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"
(01.10.2009) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Mieter von seinem ehemaligen Vermieter keine "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" verlangen kann, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht.
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DMB: Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
BGH-Entscheidung nachvollziehbar

(01.20.2009) "Das heutige (30. September 2009) Urteil des Bundesgerichtshofs ist plausibel und nachvollziehbar. Mieter haben keinen Anspruch gegenüber ihrem bisherigen Vermieter, dass der ihnen eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für das neue Mietverhältnis ausstellt", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Reaktion zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 238/08).
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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

2. Die Leistungsklage ( Rn. 106-108)