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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 407/99


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0882; IMRRS 2000, 0288
BauvertragBauvertrag
Selbständiges Beweisverfahren

BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 407/99

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12 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2001, 109 BGH - Selbständiges Beweisverfahren: Wie lange dauert die Unterbrechung der Verjährung?

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 3134; IMRRS 2013, 1634
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11

Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)

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IBRRS 2012, 0817; IMRRS 2012, 0594
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - Verjährung des Vergütungsanspruchs durch Beweisverfahren gehemmt!

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - VII ZR 135/11

Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können.*)

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IBRRS 2011, 0754
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verhandlungsprotokoll wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben!

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09

1. Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn er den im über die Verhandlung erstellten Protokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht.*)

2. Der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist dem Antragsgegner förmlich zuzustellen.*)

3. Die Verjährung wird auch dann gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB i.V.m. § 189 ZPO gehemmt, wenn der Antragsgegner den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat. Auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, kommt es nicht an.*)




IBRRS 2009, 0094; IMRRS 2009, 0053
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Haftungsfalle bei mehreren Gutachten

OLG Dresden, Beschluss vom 27.11.2008 - 9 U 1128/08

Das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung des einzelnen Mangels nur solange, als dessen Untersuchung betrieben wird. Auf die Gesamtdauer (Abschluss) des Verfahrens kommt es verjährungsrechtlich nicht an.

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IBRRS 2002, 0394; IMRRS 2002, 0121
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - selbständiges Beweisverfahren

BGH, Urteil vom 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (im Anschluß an BGHZ 120, 329).*)

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IBRRS 2000, 0882; IMRRS 2000, 0288
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Selbständiges Beweisverfahren

BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 407/99

Wird das vom Auftraggeber eingeleitete selbständige Beweisverfahren auf Gegenantrag des Auftragnehmers fortgeführt, dauert die Unterbrechung der Verjährung bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung fort.

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4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Einwendungen gegen den Antrag ( Rn. 231-243)

f) Beendigung des Verfahrens ( Rn. 196-199)