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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZB 67/13


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IBRRS 2016, 1318
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BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - VII ZB 67/13

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1 Beitrag gefunden
IBR 2016, 1115 BGH - Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung nach § 850d ZPO: Nicht durch Vollstreckungsbescheid!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 3703
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BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZB 42/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1318
Mit Beitrag
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - VII ZB 67/13

1. Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gem. § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich - gegebenenfalls im Wege der Auslegung - ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten Art zu Grunde liegt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 06.09.2012 - VII ZB 84/10, NJW 2013, 239).

2. Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann dieser Nachweis durch den Gläubiger nicht geführt werden (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 05.04.2005 - VII ZB 17/05, NJW 2005, 1663; vom 10.03.2011 - VII ZB 70/08, NJW - RR 2011, 791).

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