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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZB 28/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1513
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Europäischer Vollstreckungstitel: Keine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat!

BGH, Beschluss vom 24.04.2014 - VII ZB 28/13

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 1200 BGH - Europäischer Vollstreckungstitel: Keine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2826; IMRRS 2023, 1305; IVRRS 2023, 0506
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Anerkennungshindernis schließt Vollstreckung als EU-Vollstreckungstitel aus!

BGH, Beschluss vom 30.08.2023 - VII ZB 45/21

Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen.*)

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IBRRS 2022, 2531
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 07.07.2022 - IX ZB 38/21

Ein Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach der Brüssel Ia-Verordnung ist unzulässig, wenn der Gläubiger aus einer als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung gegen den Schuldner vorgeht. (Rn. 9 - 10)*)

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IBRRS 2021, 3842
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verstoßen die Mindestsätze der HOAI 1996/2002 gegen Europarecht?

LG Mainz, Beschluss vom 09.08.2021 - 9 O 287/10

Die Auslegung des nationalen Rechts darf nicht dazu führen, dass einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Norm ein entgegengesetzter Sinn gegeben oder der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt wird (vgl. BGH, IBR 2020, 316; BGH, Urteil vom 15.10.2019 - XI ZR 759/17, IBRRS 2019, 3473, Rn. 11).*)

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IBRRS 2020, 1607
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsätze zwischen Privaten verbindlich? BGH ruft EuGH an!

BGH, Beschluss vom 14.05.2020 - VII ZR 174/19

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Unionsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchstabe a) AEUV folgende Fragen vorgelegt:

1. Folgt aus dem Unionsrecht, insbesondere aus Art. 4 Abs. 3 EUV, Art. 288 Abs. 3 AEUV und Art. 260 Abs. 1 AEUV, dass Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen in der Weise unmittelbare Wirkung entfaltet, dass die dieser Richtlinie entgegenstehenden nationalen Regelungen in § 7 der deutschen Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), wonach die in dieser Honorarordnung statuierten Mindestsätze für Planungs- und Überwachungsleistungen der Architekten und Ingenieure - abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen - verbindlich sind und eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung in Verträgen mit Architekten oder Ingenieuren unwirksam ist, nicht mehr anzuwenden sind?*)

2. Sofern Frage 1 verneint wird:

a) Liegt in der Regelung verbindlicher Mindestsätze für Planungs- und Überwachungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in § 7 HOAI 2013 durch die Bundesrepublik Deutschland ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV oder gegen sonstige allgemeine Grundsätze des Unionsrechts?*)

b) Sofern Frage 2 a) bejaht wird: Folgt aus einem solchen Verstoß, dass in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen die nationalen Regelungen über verbindliche Mindestsätze (hier: § 7 HOAI 2013) nicht mehr anzuwenden sind?*)




IBRRS 2014, 1513
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Europäischer Vollstreckungstitel: Keine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat!

BGH, Beschluss vom 24.04.2014 - VII ZB 28/13

Wird in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, findet eine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat nicht statt.*)

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