Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZB 54/19


Bester Treffer:
IBRRS 2020, 0775; IMRRS 2020, 0308; IVRRS 2020, 0123
ProzessualesProzessuales
Wie ist eine Berufung (richtig) zu begründen?

BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19

Dokument öffnen Volltext

37 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2020, 274 BGH - Berufung muss sich mit dem Inhalt des angefochtenen Urteils auseinandersetzen!

36 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3567
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 29.11.2023 - IV ZB 17/23

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 0236; IMRRS 2024, 0093; IVRRS 2024, 0039
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Grundsatz der fachgleichen Begutachtung gilt auch in Bauprozessen!

OLG Celle, Beschluss vom 29.11.2023 - 4 U 126/22

Es gilt - jedenfalls bei der Feststellung von Leistungsdefiziten, also insbesondere bei Mängeln - der Grundsatz der fachgleichen Begutachtung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3377; IMRRS 2023, 1547; IVRRS 2023, 0593
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung unzulänglich: Keine Heilung nach Fristablauf!

OLG Dresden, Urteil vom 14.11.2023 - 4 U 2637/22

1. Für die Zulässigkeit der Berufung reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts lediglich mit formelhaften Sätzen zu rügen.*)

2. Eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden. Dies gilt auch dann, wenn durch die Berufungserwiderung ein Umstand zugestanden wird (hier: Vorliegen einer Abschalteinrichtung), mit dem das Ersturteil mit Aussicht auf Erfolg hätte angegriffen werden können.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0774
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 64/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3137
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 13.09.2022 - XI ZB 7/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3061
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 25.08.2022 - III ZB 4/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2356
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 19.07.2022 - XI ZB 31/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2438
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.06.2022 - VII ZB 43/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2147
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 21.06.2022 - XI ZB 26/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2076; IMRRS 2022, 0862; IVRRS 2022, 0289
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Welche inhaltlichen Anforderungen bestehen an eine Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - VII ZB 40/21

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Sie muss konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten.

2. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

3. Besondere formale Anforderungen bestehen nicht; auch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.

4. Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

5. Ob das Erstgericht in seinem Urteil von der obergerichtlichen Judikatur abweicht, ist nicht erheblich. Für die Frage, ob eine zulässige Berufung vorliegt, kommt es vielmehr darauf an, ob die Berufungsbegründung einen Angriff auf jede die angefochtene landgerichtliche Entscheidung selbstständig tragende Erwägung enthält.

6. Einen auf den konkreten Streitfall zugeschnittener Angriff darf nicht nur darin bestehen, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 36