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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 190/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2628; IMRRS 2007, 0939
ImmobilienImmobilien
Verwirkung des Herausgabeanspruchs gegenüber dem Besitzer

BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06

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39 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 196 BGH - Keine Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers!

34 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1229; IMRRS 2024, 0508
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2024 - 10 U 13/23

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei aus der Mitte der Erwerber zu wählende Vertreter erfolgt, verstößt gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot und ist unwirksam.

2. Aufgrund der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel wirken die Abnahmeerklärungen allenfalls für die drei Erwerber, die die Abnahme erklärt haben. Im Hinblick auf die übrigen Erwerber liegt keine wirksame Abnahmeerklärung vor.

3. Es ist dem Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel verwehrt, sich darauf zu berufen, dass mangels Abnahme noch keine Mängelansprüche bestehen.

4. Der Grundsatz, dass es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel verwehrt ist, sich gegenüber Mängelrechten der Erwerber darauf zu berufen, dass sich der Vertrag bezüglich des Gemeinschaftseigentums noch im Erfüllungsstadium befindet, gilt nicht grenzenlos. Er kann dann nicht durchgreifen, wenn er zu schlichtweg unerträglichen Ergebnissen führen würde und die Erwerber dadurch nicht unbillig benachteiligt würden.

5. Es entspricht nicht mehr Treu und Glauben, wenn ein faktisch unverjährbares Recht geschaffen wird, das den Grundsätzen des BGB, wonach schuldrechtliche Ansprüche immer verjährbar sind, widerspricht.

6. Die Haftung eines Bauträgers für Mängel endet spätestens 15 Jahre nach der Fälligkeit seiner Leistung.

7. ...

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IBRRS 2023, 2225; IMRRS 2023, 1005; IVRRS 2023, 0382
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Familie muss Grundstück und Haus nach Behördenfehler räumen

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2023 - 5 U 81/20

1. Wer sich auf die Unrichtigkeit der Eintragung eines Eigentümers aufgrund eines Testaments beruft, muss beweisen, dass der eingetragene Eigentümer nicht Gesamtrechtsnachfolger geworden ist.

2. Der Eigentumserwerb durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren führt zwar zu einer zu berichtigenden Unrichtigkeit des Grundbuchs, die allerdings rückwirkend durch rechtskräftige Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses beseitigt wird.

3. Der Eigentümer des Grundstücks kann Herausgabe der Nutzungen von einem zwischenzeitlich aufgrund eines rechtskräftig aufgehobenen Zuschlags in der Zwangsversteigerung eingetragenen vermeintlichen Eigentümer ab der Zustellung des Aufhebungsbeschlusses verlangen. (Leitsätze der Redaktion)

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IBRRS 2023, 1808; IMRRS 2023, 0832
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Verjährung bei Widerruf der Gestattung der Nutzung eines Stellplatzes

AG Freiburg, Urteil vom 26.05.2023 - 57 C 1291/22 WEG

Widerruft eine Eigentümergemeinschaft die Gestattung der Nutzung eines Stellplatzes durch einzelne Miteigentümer, verstößt dies nicht gegen ordnungsgemäße Verwaltung. Der Widerruf unterliegt als Gestaltungsrecht nicht der Verjährung.

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IBRRS 2023, 0012; IMRRS 2023, 0009
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Duldungspflicht eines Überbaus

LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 - 13 S 51/21

Zur Frage der Duldungspflicht eines Überbaus bei einem vermeintlich grenzständig errichteten Anbau an ein Nachbargebäude.*)

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IBRRS 2022, 3696; IMRRS 2022, 1634
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Sondernutzungsrecht per Gewohnheitsrecht

AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 27.05.2022 - 880 C 2/21

Es führt der Umstand, dass die alleinige Nutzung einer Gartenfläche bislang gegebenenfalls durch andere Miteigentümer gestattet wurde, nicht zum Entstehen eines "Gewohnheitsrechts" o. Ä. Die Annahme eines solchen, etwa auch gegen einen Rechtsnachfolger Wirkenden "Gewohnheitsrechts" stünde in direktem Widerspruch zur Regelung des § 10 Abs. 3 WEG und entwertete die Publizität des Grundbuchs.

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IBRRS 2021, 1829; IMRRS 2021, 0682
ImmobilienImmobilien
Ausübung der Dienstbarkeit kann unter Bedingung einer Entgeltzahlung gestellt werden!

BGH, Urteil vom 19.03.2021 - V ZR 44/19

Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss - anders als eine den Bestand des Rechts betreffende Bedingung - nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden; es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 01.10.2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32 = IBRRS 2020, 3329 = IMRRS 2020, 1371).*)

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IBRRS 2019, 3992
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.09.2019 - XI ZR 677/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 1018
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 19.02.2019 - XI ZR 326/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 1875
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 299/14

Mit dem Urteil über den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird die dingliche Rechtslage weder im Sinne des erfolgreichen Klägers noch im Sinne des erfolgreichen Beklagten festgestellt. (Rn. 15)*)

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IBRRS 2018, 4211
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17

ohne amtlichen Leitsatz

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 34

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650r BGB Sonderkündigungsrecht (Zahn)
B. § 650r Abs. 1
II. Kündigungsrecht

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

3. Mögliche Verteidigung des Störers ( Rn. 128-130)