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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 133/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0850; IMRRS 2009, 0526
BauträgerBauträger
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08

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67 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 206 BGH - Verfolgung unberechtigter Forderungen: Schadensersatz?

49 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0198
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baugrunduntersuchungen sind Auftraggebersache!

OLG Köln, Urteil vom 14.12.2018 - 19 U 27/18

1. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer ausreichende Bodenanalysen zu Verfügung stellen. Es hat entsprechende Beprobungen zu beauftragen und für den Fall unzureichender Analysen diese nachzuholen.

2. Werden dem Auftragnehmer nicht sämtliche für die Entsorgung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt, ist er in der (weiteren) Ausführung seiner Leistung behindert.

3. Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer kein Verhalten bei der Arbeitsausführung abverlangen, das diesen der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aussetzt.

4. Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Bauvertrags wegen Verzugs, obwohl er den Auftragnehmer nicht in die Lage versetzt hat, die Leistung auszuführen, geht die Kündigung ins Leere und ist in eine sog. freie Kündigung umzudeuten.

5. Wird der Bauvertrag frei gekündigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags zwischen der vereinbarten Vergütung einerseits und den ersparten Aufwendungen sowie dem anderweitigem Erwerb andererseits.

6. Der Auftragnehmer hat zur Darlegung seiner Forderung die ersparten Aufwendungen und den anderweitigen Erwerb darzulegen und zu beziffern. Dabei ist auf die Aufwendungen abzustellen, die durch Nichtausführung des konkreten Vertrages entfallen sind. Maßgebend sind die Aufwendungen, die sich nach den Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der Kalkulation ergeben. Zur Schlüssigkeit des Anspruchs gehört eine auf den Einzelfall bezogene Abrechnung.

7. Es ergibt sich eine gesteigerte Darlegungslast des Auftragnehmers aus der besonderen Lage des Auftraggebers, dass dieser die zur Beurteilung notwendigen Tatsachen nicht oder nicht zuverlässig kennen kann, weil es sich um Betriebsinterna des Auftragnehmers handelt, die in der Regel nur der Auftragnehmer zu beziffern und zu beschreiben in der Lage ist.

8. Der Auftragnehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung jedenfalls so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb darlegungs- und beweisbelasteten Auftraggebers eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird.




IBRRS 2019, 0097; IMRRS 2019, 0057
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Querulant vs. Rechtsanwalt: Was darf der Wahnsinn kosten?

OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2018 - 1 U 601/18

1. Die außergerichtliche Geltendmachung unberechtigter Forderungen in einem bestehenden Schuldverhältnis ist pflichtwidrig. Dies stellt eine Verletzung der den Parteien obliegenden Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB dar (in Anknüpfung an BGH, IBR 2009, 206). Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB sind zeitlich nicht auf das Bestehen des Schuldverhältnisses beschränkt, sondern wirken auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.*)

2. Der Mandant einer Rechtsanwaltskanzlei verstößt gegen die Grundsätze der Rücksichtnahme aus dem Schuldverhältnis, wenn er einen unberechtigten Anspruch geltend gemacht hat, der die Rechtsanwaltskanzlei berechtigte, zur Abwehr dieser Forderung sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen (in Anknüpfung an BGH, IBR 2009, 206). Maßgebend ist dabei nicht das bloße Berühmen eines Anspruchs, sondern die Geltendmachung desselben.*)

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IBRRS 2018, 1958; IMRRS 2018, 0790; IVRRS 2018, 0327
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erwerb der Sicherungsgrundschuld ohne die Forderung: Einwendungen möglich?

BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 106/17

Eine Einwendung gegen die Grundschuld "ergibt" sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.*)

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IBRRS 2019, 0863; IMRRS 2019, 0320
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung kann nicht auf „MietpreisCheck" von immobilienscout24 gestützt werden

AG München, Urteil vom 22.03.2018 - 472 C 23258/17

1. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters erhoben wird.

2. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mit einem formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen ist als unzulässig abzuweisen.

3. Eine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB existiert soweit ersichtlich für die Landeshauptstadt München nicht.

4. Der "MietpreisCheck" des Internetportals www.immobilienscout24.de ist keine Mietdatenbank i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 2, § 558e BGB.

5. Ein Mieter, der mit einem offensichtlich formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen konfrontiert wird, hat keinen Ersatzanspruch für seine aufgewandten Rechtsanwaltskosten.

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IBRRS 2018, 1951
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.01.2018 - I ZR 187/16

1. Modelle, die über eine Internetseite dem allgemeinen Publikum zum Kauf angeboten werden, gehören zum vorbekannten Formenschatz, von dem der interessierte Benutzer Kenntnis nehmen kann, und sind bei der Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu berücksichtigen. (Rn. 27)*)

2. Umstände, die den Schutzumfang eines Geschmacksmusters zu schmälern geeignet sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Tatsachen, die der klagende Schutzrechtsinhaber von sich aus offenbaren muss. Es obliegt vielmehr dem aus dem Geschmacksmuster in Anspruch genommenen Beklagten, hierzu vorzutragen. (Rn. 80)*)

3. Stellt derjenige, der unberechtigt wegen einer Schutzrechtsverletzung abgemahnt worden ist, infolge der Verwarnung den Vertrieb des beanstandeten Produkts ein, ist wegen des in der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung liegenden Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch der Schaden ersatzfähig, der dem Verwarnten infolge der Vertriebseinstellung nach Erhebung einer Klage wegen der Schutzrechtsverletzung ent-steht. (Rn. 84)*)

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IBRRS 2020, 3743
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Honorar trotz Verwertung der Planungsleistung!

KG, Urteil vom 20.10.2017 - 21 U 84/16

1. Erbringt ein Architekt oder Ingenieur in einer Drei-Personen-Konstellation Planungsleistungen in der Hoffnung, einen Planungsauftrag zu erhalten, muss er im Streitfall darlegen und beweisen, dass der von ihm auf Zahlung von Honorar in Anspruch Genommene auch sein Vertragspartner geworden ist.

2. Für die Erteilung eines Planungsauftrags spricht in der Regel die Verwertung der Architektenleistung wie z. B. die Verwendung von Ausschreibungsunterlagen. Das allein genügt jedoch nicht immer. Vielmehr bedarf es einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

3. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, ohne dass sich daraus ohne weiteres ein Schadensersatzanspruch ergibt.

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IBRRS 2017, 1719; IMRRS 2017, 0702
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskostenabrechnungen können an Silvester bis 18 Uhr eingeworfen werden!

LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2017 - 316 S 77/16

1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB.

2. Entsprechend darf die andere Partei einen Anwalt einschalten und dessen Kosten als Schadensersatz fordern.

3. Schlägt der Mieter innerhalb der Widerspruchsfrist einer Eigenbedarfskündigung einen Aufhebungsvertrag vor, rühmt er sich jedoch nicht eines solchen Rechts, sondern gibt lediglich eine auf Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung ab.

4. Die Kosten eines hierauf eingeschalteten Rechtsanwalts hat der Mieter deshalb nicht zu ersetzen.

5. Die Aufforderung zur Belegeinsicht zur Überprüfung der Abrechnung begründet ein Zurückbehaltungsrecht i.S.d. § 273 Abs. 1 BGB.

6. Die einseitige Bestimmung einer Leistungszeit nach dem Kalender durch den Gläubiger genügt nicht, wenn der Gläubiger nicht nach § 315 BGB zur Bestimmung der Leistung berechtigt ist.

7. Eine Betriebkostenabrechnung, die an Silvester bis 18 Uhr in den privaten Briefkasten eingeworfen wird, gilt noch als an diesem Tage zugegangen.




IBRRS 2017, 1566; IMRRS 2017, 0625
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Maklerkosten vor Kündigung sind kein Kündigungsfolgeschaden!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.11.2016 - 7 S 1713/16

1. Es ist ein massiver Pflichtverstoß, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung die Mieter über den Umfang des Legionellen-Befalls im Anwesen nicht aufklärt.

2. Für die Berechnung des Kündigungsfolgeschadens nach wirksamer Kündigung ist die Vermögenslage vor und nach der Kündigung zu vergleichen. Maklerkosten, die bereits vor Kündigung in Rechnung gestellt und bezahlt wurden, sind deshalb kein kausaler Schaden.

3. Außergerichtliche Anwaltskosten sind angesichts der schwierigen Rechtsfragen zum Thema Kündigung und des fruchtlosen Ablaufs selbst gesetzter Fristen erstattungsfähig.

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IBRRS 2017, 1229
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer verlangt Abnahme: Einschaltung eines Privatgutachters erforderlich?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2016 - 22 U 68/16

1. Ein Anspruch auf Werklohn bzw. Vergütung kann auch ohne Abnahme fällig sein, wenn der Auftraggeber grundlos und endgültig zur Fertigstellung der Werkleistung erforderliche Mitwirkungshandlungen verweigert oder sich sonst grob treuwidrig verhält.*)

2. Im privaten Baurecht ist bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Einschaltung eines Privatgutachters bzw. der Frage, ob sich der Auftraggeber durch etwaig vertragswidrige Leistungen des Auftragnehmers dazu "herausgefordert" fühlen durfte im Rahmen von §§ 280 ff. BGB zu berücksichtigen, dass sich der Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf die Rüge von Mangelerscheinungen bzw. Mangelsymptomen beschränken darf, wodurch - im Umkehrschluss - für den Auftragnehmer nicht ohne weiteres die Notwendigkeit besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits die Feststellung von Mängelursachen zu betreiben.*)

3. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass im Regelfall dem Auftragnehmer selbst und damit eigenverantwortlich die Beurteilung und Entscheidung über Art und Umfang etwaig notwendiger Vertragserfüllungsmaßnahmen bzw. Nacherfüllungsmaßnahmen obliegt, weshalb für den Auftraggeber - ebenfalls im Umkehrschluss - nicht ohne weiteres Veranlassung besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits die dem Auftragnehmer obliegenden Feststellungen zu Art und Umfang etwaig notwendiger Nacherfüllungsmaßnahmen zu veranlassen.*)

4. Es kann indes zugunsten des Auftraggebers zu berücksichtigen sein, dass die Auftragnehmerin ein nicht vollständiges bzw. nicht mangelfreies Werk als vollständig bzw. mangelfrei hergestellt dargestellt und eine nicht fällige Schlussrechnung gestellt hat.*)

5. Die Aufrechnung des Beklagten mit einem Anspruch aus dem erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsbeschluss aus demselben Verfahren ist nicht statthaft. Dies verbietet sich abgesehen von praktischen Bedenken vor allem schon deshalb, weil eine derartige Aufrechnung zu unhaltbaren Konsequenzen für die noch zu treffende Kostenentscheidung führen würde. Ließe man nämlich die Aufrechnung durchgreifen, müsste der Aufrechnende zu weniger als an sich geschuldet verurteilt werden, was sich wiederum bei der vom Gericht zu treffenden Kostenentscheidung zu seinen Gunsten auswirken würde.*)

6. Wenn eine Partei erst in der Rechtsmittelinstanz infolge eines eingetretenen Umstandes obsiegt, der nicht dem Bereich der Gegenpartei, sondern ihrem Bereich zuzurechnen ist, dann sind die dadurch entstandenen Mehrkosten in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 2 ZPO von dem obsiegenden Teil zu tragen.*)

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BGH, Urteil vom 14.07.2016 - III ZR 446/15

1. Der Heimversorgungsvertrag, den der Apotheker mit dem Heimträger nach § 12a Abs. 1 ApoG schließt, ist seiner Rechtsnatur nach ein der behördlichen Genehmigung unterliegender, privatrechtlicher, zugunsten der Heimbewohner wirkender Rahmenvertrag, der eine zentrale Versorgung der Heimbewohner durch die in dem Vertrag bestimmte Apotheke öffentlichrechtlich legalisiert. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die gesetzliche Regelung in § 12a ApoG verfolgt eine doppelte Zielrichtung. Einerseits will der Gesetzgeber den Heimen im Sinne des § 1 HeimG einen sachkundigen Apotheker zur Seite stellen, der die "Heimapotheke" kostenlos führt. Andererseits soll der Apotheker für den nicht abgegoltenen Aufwand einen (potentiellen) finanziellen Ausgleich dergestalt erhalten, dass er die Heimbewohner im Rahmen eines auf längere Dauer angelegten Vertragsverhältnisses mit Arzneimitteln beliefert. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Eine Vertragspartei, die das Vertragsverhältnis unter Nichtbeachtung einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und begeht eine Pflichtverletzung im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Januar 2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1262). (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2017, 1461; IMRRS 2017, 0582
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vereinbarte Büronutzung eines Heubodens ist unmöglich: Mietmangel!

KG, Urteil vom 23.06.2016 - 8 U 62/15

1. Ein als Pferdestall mit Heuboden genehmigtes Nebengebäude ist zur vereinbarten Büronutzung unbrauchbar, wenn eine Nutzungsänderung mangels ausreichender Raumhöhe nicht genehmigt wird und Umbaumaßnahmen den Bestandsschutz entfallen lassen würden.

2. Dieser Sachmangel berechtigt auch ohne vorherige Mangelanzeige zur Mietminderung, weil es auch für den Vermieter unmöglich ist, diesen Mangel zu beseitigen.

3. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln muss nicht vor dem Verzugszeitraum ausgeübt werden. Die im Prozess erhobene Einrede des nicht erfüllten Vertrags genügt.

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IBRRS 2015, 2125; IMRRS 2015, 0852
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vergleich nach vorgetäuschtem Eigenbedarf: Dennoch Schadensersatz des Mieters?

BGH, Urteil vom 10.06.2015 - VIII ZR 99/14

1. Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf - wie auch sonst bei einer schuldhaften (materiell) unberechtigten Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 08.04.2009 - VIII ZR 231/07, IMR 2009, 188 = NJW 2009, 2059 Rz. 11 m.w.N.; vom 13.06. 2012 - VIII ZR 356/11, Rz. 10, IMR 2010, 1000 - nur online; Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 343/10, WuM 2011, 634 Rz. 3).*)

2. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen-)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden unterbricht, ist im Wege der Auslegung des Vergleichs und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls danach zu beurteilen, ob die Parteien durch gegenseitiges Nachgeben auch den Streit darüber beilegen wollten, ob die (Eigen-)Bedarfslage des Vermieters bestand oder nur vorgetäuscht war. Nur dann, wenn mit dem Vergleich auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines nur vorgetäuschten Bedarfs abgegolten werden sollten, fehlt es an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang (Fortführung von BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 343/10, a.a.O.).*)

3. An das Vorliegen des Willens des Mieters, auf etwaige Ansprüche gegen den Vermieter wegen eines nur vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs zu verzichten, sind strenge Anforderungen zu stellen; der Verzichtswille muss - auch unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände - unmissverständlich sein (Anschluss an und Fortführung von BGH, Urteile vom 21.11.2006 - VI ZR 76/06, NJW 2007, 368 Rz. 9; vom 26.10.2009 - II ZR 222/08, NJW 2010, 64 Rz. 18; vom 18.09.2012 - II ZR 178/10, WM 2012, 2231 Rz. 22; vom 22.04. 2015 - IV ZR 504/14, Rz. 15).*)

4. Für einen stillschweigenden Verzicht des Mieters auf die vorgenannten Ansprüche bedarf es regelmäßig bedeutsamer Umstände, die auf einen solchen Verzichtswillen schließen lassen (Fortführung von BGH, Urteile vom 11.10.2000 - VIII ZR 276/99, Rz. 18; vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05, WM 2007, 177 Rz. 22; Beschluss vom 19.09.2006 - X ZR 49/05, Rz. 27). Derartige Umstände können bei einem Räumungsvergleich etwa darin liegen, dass sich der Vermieter zu einer substantiellen Gegenleistung - wie etwa einer namhaften Abstandszahlung - verpflichtet.*)

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IBRRS 2015, 0899; IMRRS 2015, 0535
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Abwehr eines evident nicht bestehenden Anspruchs: Müssen Anwaltskosten erstattet werden?

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2014 - 5 U 684/12

1. Verwahrt jemand vorübergehend wertvolle Gegenstände, die bei einem anderen wegen dessen vermeintlich rechtswidriger Besitzerlangung sichergestellt worden sind, kann dadurch eine rechtliche Sonderbeziehung mit wechselseitigen Rechten und Pflichten entstehen.

2. Gibt der Verwahrer rechtswidrig die Sache dem letzten Besitzer nicht zurück und konfrontiert diesen stattdessen mit einer unberechtigten, völlig überzogenen Gegenforderung (hier: auf Zahlung von 17 Millionen Euro), muss der Anspruchsteller dem zu Unrecht in Anspruch Genommenen die zur Abwehr des Anspruchs entstandenen Anwaltskosten erstatten.

3. Zur Bemessung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit und zur Frage, ob es sich bei der Abwehr um ein Schreiben einfacher Art handelt, das weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält (hier bejaht).

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IBRRS 2014, 1888; IMRRS 2014, 1003
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Untervermietung bei längerem Auslandsaufenthalt zulässig

BGH, Urteil vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

1. Ein mehrjähriger (berufsbedingter) Auslandsaufenthalt des Mieters kann ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 4/05, NJW 2006, 1200).*)

2. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt. Hierfür genügt es, wenn er ein Zimmer einer größeren Wohnung zurückbehält, um hierin Einrichtungsgegenstände zu lagern und/oder dieses gelegentlich zu Übernachtungszwecken (Urlaub, kurzzeitiger Aufenthalt) zu nutzen.*)

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IBRRS 2014, 3759; IMRRS 2014, 1719
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütungsvereinbarung formunwirksam: Honorar bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr!

BGH, Urteil vom 05.06.2014 - IX ZR 137/12

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2014, 1849; IMRRS 2014, 0979
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsanspruch des Verwalters bei Vertretung der WEG vor Gericht

BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - V ZB 102/13

1. Die Kosten der Beauftragung der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Verteidigung gegen eine Beschlussanfechtungsklage werden als Aufwand für die allgemeine Prozessführung von dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch nicht erfasst. Erstattungsfähig sind nur die Kosten der Terminswahrnehmung.*)

2. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist ein materieller Kostenerstattungsanspruch nur zu berücksichtigen, wenn über Bestand und Höhe des Anspruchs kein Streit besteht. Ansonsten ist er in diesem Verfahren nicht zu prüfen.*)

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IBRRS 2014, 3321
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 36/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5065; IMRRS 2013, 2308
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Wann besteht ein Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts?

BGH, Urteil vom 18.10.2013 - V ZR 278/12

Die zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg besteht, wenn das Grundstück mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar erreicht werden kann. Auf die Erreichbarkeit des Hauseingangsbereichs kommt es grundsätzlich nicht an.*)

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IBRRS 2013, 4975
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - V ZB 28/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4677
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 15.10.2013 - XI ZR 51/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3457; IMRRS 2013, 1733
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldrecht - Verdacht einer Pflichtverletzung reicht aus für Auskunftverlangen!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 268/11

1. Soll eine Auskunft zur Vorbereitung vertraglicher Schadensersatzansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis dienen, so genügen für das Auskunftsverlangen der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung und die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Februar 2008 II ZR 277/06, BeckRS 2008, 04552 Rn. 7; Urteil vom 17. Juli 2002 - VIII ZR 64/01, NJW 2002, 3771). Sind diese Voraussetzungen bezüglich der Zuwiderhandlung gegen ein wirksam vereinbartes Konkurrenzverbot gegeben, kann der durch das Verbot Geschützte zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs regelmäßig Auskunft über den Umsatz verlangen, den der Vertragspartner mit der verbotswidrigen Konkurrenztätigkeit erzielt hat, da dieser Umsatz einen relevanten Anhaltspunkt für den dem Geschützten entstandenen Schaden in Gestalt entgangenen Gewinns darstellen kann.*)

2. Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht. Eine Berichtigung einer Prozesshandlung ist nicht ausgeschlossen, wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. März 2011 - VIII ZB 25/10, NJW 2011, 1455 Rn. 9 sowie BGH, Beschluss vom 11. November 1993 - VII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568).*)

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IBRRS 2013, 3120
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 342/12

a) Zur Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen.*)

b) Dem Inhaftierten, der menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt ist, steht kein Entschädigungsanspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK zu. Art. 5 EMRK bezieht sich grundsätzlich nur auf die Freiheitsentziehung als solche, nicht auf die Modalitäten des Vollzugs der Haft. Unzumutbare Haftbedingungen werden ausschließlich von Art. 3 EMRK erfasst. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK richten sich primär nach nationalem Recht, in Deutschland nach §§ 839, 249 ff BGB (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 29. April 1993 - III ZR 3/92, BGHZ 122, 268).*)

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IBRRS 2013, 2960
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 338/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2737
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsfrist abgelaufen: AN muss Mängelbürgschaft abholen!

LG Berlin, Urteil vom 19.06.2013 - 85 S 70/13

1. Die Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaft stellt eine Holschuld dar.

2. Es fehlt an einer verzugsbegründenden Mahnung für die Rückgabe der Bürgschaft, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht seinen Abholwillen bekundet.

3. Die Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B und die Hemmung ihres Ablaufs durch gerichtliche Verfahren entfallen nicht nachträglich, wenn die Klage letztlich rechtskräftig abgewiesen wurde.

4. Stellt sich nach einem über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit heraus, dass der vom Auftraggeber gerügte Mangel nicht gegenüber dem Auftragnehmer durchgesetzt werden kann, befindet sich der Auftraggeber nicht bereits mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist mit der Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften in Verzug.




IBRRS 2014, 2545
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Treppenpodest weist ungleiches und zu hohes Gefälle auf: Leistung auch ohne DIN-Verstoß mangelhaft!

OLG München, Urteil vom 16.04.2013 - 27 U 219/10

1. Weist die Podestfläche einer Treppe ein ungleiches und zu hohes Gefälle auf, ist die Leistung aufgrund der damit verbundenen Rutsch- und Stolpergefahren auch dann mangelhaft, wenn weder ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften noch gegen die einschlägigen DIN-Normen vorliegt.

2. Soll der Auftragnehmer eine Stützmauer mit Garbionenwänden errichten und hierzu "Kies 63/x" verwenden, ist ein Anteil von ca. 5% "Unterkörnung" nicht vermeidbar und hinzunehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien die Befüllung der Drahtkörbe mit handverlesenen Steinen vereinbart haben.




IBRRS 2013, 4253; IMRRS 2013, 2049
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
44-jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks?

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12

1. Eine schuldrechtliche Vereinbarung, mit der sich der Erbbauberechtigte zum Ankauf des Erbbaugrundstücks auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, ist grundsätzlich zulässig, soweit sich nicht aus den Besonderheiten des Einzelfalls etwas anderes ergibt. Anstößig ist jedoch eine übermäßig lange oder sich gar auf die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts erstreckende Bindungsdauer des Kaufzwangs.

2. Die Bindungsdauer von 44 Jahren an das Angebot zum Ankauf des Erbbaugrundstücks ist bei einem für 99 Jahre bestellten Erbbaurecht für sich genommen nicht sittenwidrig.

3. Allerdings hält eine solche Angebotsklausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand.

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IBRRS 2012, 2467; IMRRS 2012, 1792
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Änderung der dinglichen Zuordnung aus § 10 WEG?

BGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 189/11

Gegenstand der Regelung in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist die Anpassung unbilliger Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung des Wohnungseigentums lässt sich aus der Vorschrift nicht herleiten.

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IBRRS 2012, 0854
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BauvertragBauvertrag
Nachunternehmer beseitigt Mangel seines Auftraggebers: Wer zahlt?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012 - 4 U 148/11

Beseitigt ein Subunternehmer, der in einer Leistungskette mehrerer Auftragnehmer tätig war, auf Verlangen seines Auftraggebers einen Mangelfolgeschaden, für den er tatsächlich nicht verantwortlich war, so kann er ohne vertragliche Vereinbarung von seinem Auftraggeber Ersatz seines Reparaturaufwandes nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen verlangen.*)

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IBRRS 2012, 1975
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarforderung unberechtigt: Schadensersatz!

LG Wuppertal, Urteil vom 18.10.2011 - 16 S 16/11

1. Mit der Geltendmachung einer unberechtigten Honorarforderung im Rahmen eines bestehenden Architektenvertrags verletzt der Architekt eine vertragliche Nebenpflicht.

2. Ein Architekt entspricht bei der Verfolgung vermeintlicher, letztlich aber unberechtigter Honoraransprüche der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann, wenn sein eigener Rechtsstandpunkt (noch) plausibel ist.

3. Schadensersatzansprüche wegen der Geltendmachung unberechtigter Honorarforderungen kommen jedenfalls in den Fällen in Betracht, in denen ein Rechtsanwalt vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abraten müsste.

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IBRRS 2011, 2876; IMRRS 2011, 2057
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchrecht - Gemeinsame Strom- und Wasserversorgung von Nachbarhäusern

BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 233/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1502
BauvertragBauvertrag
Begründung des Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 164/10

1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)

2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

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IBRRS 2011, 0868; IMRRS 2011, 0620
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Darlehen zur teilweisen Finanzierung d. verbundenen Vertrags

BGH, Urteil vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09

Dient ein Darlehen nur teilweise der Finanzierung eines verbundenen Vertrags, ist § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf diesen Teil, nicht aber auf den an den Darlehensnehmer selbst ausgezahlten Restbetrag des Darlehens anwendbar.*)

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IBRRS 2011, 1444; IMRRS 2011, 1022
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zur Schriftform der Kündigung eines Mietvertrages

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2010 - 307 S 55/10

1. Bei einer so einschneidenden Willenserklärung wie einer Eigenbedarfskündigung ist vom Vermieter zu erwarten, dass er die Formalien einhält; ansonsten liegt eine schuldhafte Vertragsverletzung vor.*)

2. Der Mieter darf sich insoweit anwaltlicher Hilfe bedienen; deren Kosten trägt der Vermieter.*)

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IBRRS 2010, 4059; IMRRS 2010, 2982
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch wegen geleisteter Vorschüsse

BGH, Urteil vom 22.09.2010 - VIII ZR 285/09

Macht der Mieter den Anspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse auf Betriebskosten, über die der Vermieter nicht innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abgerechnet hat, im Wege der Aufrechnung geltend, so entfällt die Wirkung der Aufrechnung ex nunc, soweit der Vermieter nachträglich eine wirksame Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter hiernach Betriebskosten schuldet (Fortführung des Senatsurteils vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04, IMR 2007, 1092 - nur online, NJW 2005, 1499).*)

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IBRRS 2010, 1781; IMRRS 2010, 1261
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Waschmaschine in der Wohnung kann nicht generell verboten werden!

AG Tettnang, Urteil vom 19.03.2010 - 4 C 1304/09

Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, sofern die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind. Ein allgemein ausnahmsloser Ausschluss der Waschmaschinennutzung in der Wohnung verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB, da es den Mieter entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

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IBRRS 2009, 3670; IMRRS 2009, 1997
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zum Begriff des Hauptwohnsitzes

BGH, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 13/09

1. Der Lebensmittelpunkt des Erwerbers ist nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen.*)

2. Dabei müssen sich zwar nicht sämtliche Lebensbeziehungen des Erwerbers auf einen Ort konzentrieren. Sie müssen sich aber an einem Ort in der Nähe der Betriebsstätte so verdichten, dass ein Engagement des Erwerbers vor Ort erkennbar wird.*)

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IBRRS 2010, 2883; IMRRS 2010, 2099
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bei Schadensermittlung

OLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09

Ein Wohnungseigentümer haftet für Kosten der Schadensermittlung am Gemeinschaftseigentum, die er durch eine Mängelanzeige "ins Blaue hinein" veranlasst.

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IBRRS 2009, 1350; IMRRS 2009, 0817
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verpflichtung zur Klageerhebung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 W 21/09

Der Antragsgegner eines selbstständigen Beweisverfahrens kann auch dann eine Verpflichtung des Antragstellers zur Klageerhebung verlangen, wenn er die wenigen Mängel, die entgegen der umfangreichen Beweisbehauptung festgestellt worden sind, alsbald beseitigt hat (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2003, 454).*)

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IBRRS 2009, 0850; IMRRS 2009, 0526
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BauträgerBauträger
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08

1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.*)

2. Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.*)

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2 Leseranmerkungen gefunden
Vertretenmüssen von Mängelrügen
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Auftraggeber muss vor Mängelrüge nicht Verantwortlichkeit klären!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2010, 611
Ergänzung zur Anmerkung von Volker Hinkl
Leseranmerkung von RiOLG Wimmer zu
 R 
Wann liegt ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung vor?
(Julia Zerwell)
Dokument öffnen IBR 2010, 1385 (nur online)

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
II. Mängelrüge, § 13 Abs. 5 S. 1 VOB/B

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

6. Die einzelnen Mängelrechte ( Rn. 79)