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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 62/03
BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03
Volltext44 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2004, 467 | BGH - Aufgabe einer Postsendung einen Tag vor Fristablauf wahrt die Frist! |
43 Volltexturteile gefunden |
BayObLG, Beschluss vom 19.08.2021 - 102 VA 74/21
1. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung lückenhaft, weil sie das zuständige Gericht nicht bezeichnet, kommt eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn der Mangel der Belehrung für die Fristversäumung kausal geworden ist.*)
2. Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die das für den Rechtsbehelf zuständige Gericht nicht bezeichnet, ist nicht geeignet, einen Vertrauenstatbestand in Bezug auf das zuständige Gericht zu schaffen.*)
3. Die Kausalität des Verschuldens für die eingetretene Fristversäumung entfällt trotz später Weiterleitung des beim unzuständigen Gericht angebrachten Rechtsbehelfs dann nicht, wenn auch bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang nicht mit einem fristgerechten Eingang bei dem zuständigen Gericht hätte gerechnet werden können.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZB 97/18
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 29.06.2017 - V ZB 124/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 12.05.2016 - V ZB 135/15
Hat ein Prozessbevollmächtigter Kenntnis von dem Beginn eines bundesweiten Poststreiks, ist er gehalten, sich vor Absenden eines fristwahrenden Schriftsatzes über die Auswirkungen des Poststreiks am Versand- und Empfangsort zu informieren. Dazu gehört es, die Berichterstattung über den Streik in Zeitung, Fernsehen, Rundfunk oder den Internetportalen der Nachrichtenanbieter zu verfolgen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.02.2016 - V ZB 126/15
Ein Prozessbevollmächtigter kann bei einem auf bestimmte Gebiete des Dienstleistungsbereichs der Deutschen Post AG beschränkten Poststreik auf die Einhaltung der für den Normalfall geltenden Postlaufzeiten vertrauen, wenn er von der Deutschen Post AG die Auskunft erhält, dass für den geplanten Sendungsverlauf einer Postsendung streikbedingte Beeinträchtigungen nicht bekannt sind und die Postbeförderung von dem Versandzum Empfangsort normal läuft.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 187/12
Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Sie ist nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden.
VolltextBGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 226/12
Eine Prozesspartei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Sie ist nicht gehalten, Schriftsätze zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden.
VolltextBGH, Beschluss vom 07.02.2013 - V ZB 176/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 242/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 45/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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