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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 19/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0527; IMRRS 2000, 0186
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 21.11.1996 - V ZB 19/96

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7 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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1 Beitrag gefunden
IBR 1997, 173 BGH - Zivilrechtsweg für Klagen gegen die Deutsche Bahn AG?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3294; IMRRS 2019, 1238; IVRRS 2019, 0482
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Für Klage gegen Planung der DB Netz AG sind die Zivilgerichte zuständig!

BVerwG, Beschluss vom 20.09.2019 - 7 A 5.19

1. Bedient sich die Verwaltung privatrechtlicher Organisationsformen, ohne dass diesen die Befugnis eingeräumt wird, hoheitlich zu handeln, kommt für Klagen gegen diese privatrechtlichen Organisationen, auch wenn sie vom Staat gegründet und beherrscht werden, nur der Zivilrechtsweg in Betracht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 06.03.1990 - 7 B 120.89, IBRRS 1990, 0003).*)

2. Abwehransprüche gegen Planungsarbeiten der privatrechtlich organisierten DB Netz AG sind als privatrechtlich zu qualifizieren.*)

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IBRRS 2003, 1635; IMRRS 2003, 0637
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02

a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2000, 0805
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Enteignung einer Jagdgenossenschaft

BGH, Urteil vom 20.01.2000 - III ZR 110/99

1. Wird durch den Neubau einer Bahnstrecke für Hochgeschwindigkeitszüge auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk unter Inanspruchnahme von Grundeigentum durchschnitten, so liegt (auch) gegenüber der Jagdgenossenschaft eine Enteignung vor; das gilt selbst dann, wenn die Abtretung der benötigten Grundflächen seitens der Jagdgenossen freihändig zur Vermeidung einer Enteignung erfolgt ist (Fortführung von BGHZ 84, 261; 132, 63).*)

2. In Hessen ist für den Prozeß wegen des auf eine Enteignungsentschädigung gerichteten Anspruchs einer Jagdgenossenschaft, deren Jagdbezirk durch eine neue Bahnstrecke durchschnitten worden ist, ohne daß sie wegen ihres Jagdausübungsrechts an einem förmlichen Enteignungsverfahren beteiligt worden ist, die Durchführung eines gesonderten Entschädigungsverfahrens vor der Enteignungsbehörde nicht Sachurteilsvoraussetzung.*)

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IBRRS 2000, 0527; IMRRS 2000, 0186
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 21.11.1996 - V ZB 19/96

Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen

Nimmt ein Grundstückseigentümer die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen in Anspruch, mit der Behauptung, durchgeführte Baumaßnahmen an dem unter seinem Grundstück verlaufenden Eisenbahntunnel hätten bewirkt, daß es nunmehr durch den Bahnbetrieb zu erheblichen Erschütterungen und Lärmbelästigungen komme, so handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehört.

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