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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 19/96
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1997, 173 | BGH - Zivilrechtsweg für Klagen gegen die Deutsche Bahn AG? |
4 Volltexturteile gefunden |
BVerwG, Beschluss vom 20.09.2019 - 7 A 5.19
1. Bedient sich die Verwaltung privatrechtlicher Organisationsformen, ohne dass diesen die Befugnis eingeräumt wird, hoheitlich zu handeln, kommt für Klagen gegen diese privatrechtlichen Organisationen, auch wenn sie vom Staat gegründet und beherrscht werden, nur der Zivilrechtsweg in Betracht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 06.03.1990 - 7 B 120.89, IBRRS 1990, 0003).*)
2. Abwehransprüche gegen Planungsarbeiten der privatrechtlich organisierten DB Netz AG sind als privatrechtlich zu qualifizieren.*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.01.2000 - III ZR 110/99
1. Wird durch den Neubau einer Bahnstrecke für Hochgeschwindigkeitszüge auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk unter Inanspruchnahme von Grundeigentum durchschnitten, so liegt (auch) gegenüber der Jagdgenossenschaft eine Enteignung vor; das gilt selbst dann, wenn die Abtretung der benötigten Grundflächen seitens der Jagdgenossen freihändig zur Vermeidung einer Enteignung erfolgt ist (Fortführung von BGHZ 84, 261; 132, 63).*)
2. In Hessen ist für den Prozeß wegen des auf eine Enteignungsentschädigung gerichteten Anspruchs einer Jagdgenossenschaft, deren Jagdbezirk durch eine neue Bahnstrecke durchschnitten worden ist, ohne daß sie wegen ihres Jagdausübungsrechts an einem förmlichen Enteignungsverfahren beteiligt worden ist, die Durchführung eines gesonderten Entschädigungsverfahrens vor der Enteignungsbehörde nicht Sachurteilsvoraussetzung.*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.11.1996 - V ZB 19/96
Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen
Nimmt ein Grundstückseigentümer die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen in Anspruch, mit der Behauptung, durchgeführte Baumaßnahmen an dem unter seinem Grundstück verlaufenden Eisenbahntunnel hätten bewirkt, daß es nunmehr durch den Bahnbetrieb zu erheblichen Erschütterungen und Lärmbelästigungen komme, so handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehört.
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