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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 152/16
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IBRRS 2018, 0896; IMRRS 2018, 0302
Rechtsanwälte
Einspruch gegen VU und vorausgegangenes Verfahren sind nicht immer dieselbe Angelegenheit!
BGH, Beschluss vom 16.11.2017 - V ZB 152/16
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IMR 2018, 171 | BGH - Erneute Anwaltsgebühr nach Einspruch gegen Versäumnisurteil? |
2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2020, 0382; IMRRS 2020, 0136
Rechtsanwälte
Eingelegter Widerspruch gegen Mahnbescheid
AG Grünstadt, Beschluss vom 12.11.2019 - 3 C 4/18
(kein amtlicher Leitsatz)
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IBRRS 2018, 0896; IMRRS 2018, 0302
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Rechtsanwälte
Einspruch gegen VU und vorausgegangenes Verfahren sind nicht immer dieselbe Angelegenheit!
BGH, Beschluss vom 16.11.2017 - V ZB 152/16
1. Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit.*)
2. Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.*)
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