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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 160/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2016; IMRRS 2010, 1451
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1201 BGH - Wann sind Klageerhöhungen in der Berufungsinstanz zulässig?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 5141
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Geänderte Leistung: Wann liegt eine Anordnung des AG vor?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013 - 22 U 21/13

1. Eine ausdrückliche oder konkludente Anordnung des Auftraggebers i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B erfordert eine rechtsgeschäftlichen Erklärung. Allein die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, es lägen veränderte Umstände vor, genügt nicht. Selbst wenn die Veränderung der Bauumstände - wie z.B. durch ein unzureichendes Leistungsverzeichnis - aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammt, rechtfertigt allein eine Bauablaufstörung nicht ohne weiteres die Annahme einer Anordnung.*)

2. Diese strengen Anforderungen an eine Anordnung benachteiligen den Auftragnehmer nicht unzumutbar, da ihm während des Bauablaufs die Möglichkeit offen steht, ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich nicht vom Vertrag umfasster Leistungen geltend zu machen und auf eine Anordnung bzw. eine Einigung zu bestehen. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber eine Anordnung hätte treffen müssen, diese jedoch unterlassen hat und es dadurch zu einer Behinderung oder Unterbrechung der Bauausführung gekommen ist, ist der Auftragnehmer durch Ansprüche aus § 6 Nr. 2 bzw. Nr. 6 VOB/B regelmäßig hinreichend abgesichert.*)

3. Bei der Vereinbarung eines "neuen Preises" unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten i.S.v. § 2 Nr. 5 Satz 2 VOB/B handelt es sich lediglich um eine Sollbestimmung und nicht um eine Anspruchsvoraussetzung.*)

4. Grundlage für die Festlegung des neuen Preises ist stets der zuvor vereinbarte Preis. Diesem werden die vorauskalkulierten bzw. im Voraus zu kalkulierenden Mehrkosten im Zeitpunkt der Kalkulation des Nachtragsangebots nach erfolgter Bauentwurfsänderung hinzugerechnet bzw. von diesem werden die entsprechenden Minderkosten abgezogen. Dies erfordert die Vorlage der ursprünglichen Angebotskalkulation. Fehlt diese, ist vom Auftragnehmer nachträglich eine plausible Kalkulation für die vereinbarten Vertragspreise zu erstellen und der neuen Kalkulation für den geforderten Nachtragspreis nachvollziehbar gegenüberzustellen. Andernfalls ist ein dazu geltend gemachter Mehrvergütungsanspruch bei Nachträgen unschlüssig und die Klage nicht nur als derzeit, sondern als endgültig unbegründet abzuweisen. Für einen Rückgriff auf den ortsüblichen Preis in Anlehnung an § 632 Abs. 2 BGB ist insoweit kein Raum. Ohne hinreichende Anschlusstatsachen bzw. Schätzungsgrundlagen verbietet sich auch eine gerichtliche Schätzung gemäß § 287 ZPO.*)

5. Maßgeblich im Rahmen von § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B ist in erster Linie das nach außen erkennbar gewordene Verhalten des Auftraggebers, welches der Auftragnehmer mit zumutbarem Aufwand erforschen und selbst dann beachten muss, wenn es ihm als unvernünftig bzw. interessenwidrig erscheint. § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B ist die abschließende Formulierung eines Ausnahmetatbestandes und nicht dazu geeignet, im Sinne einer unzureichend reflektierten Generalklausel bzw. Auffangvorschrift dem Auftragnehmer zusätzliches Entgelt zu verschaffen.*)




IBRRS 2013, 3681
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unkenntnis des Unternehmers ändert nichts an seiner Hinweispflicht!

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 163/12

1. Ein spezialisiertes Fachunternehmen treffen grundsätzlich auch gegenüber einem fachkundigen Besteller Prüf- und Hinweispflichten.

2. Wenn in einem Fachaufsatz die Ansicht vertreten wird, dass die Markt übliche Verwendung von sauren Reinigern zu einem chemischen Abbau der Zementverfugung führt, ist ein Fachunternehmer dazu verpflichtet, dem Besteller einen entsprechenden Hinweis zu erteilen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer tatsächlich Kenntnis von dem Fachaufsatz hatte.

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IBRRS 2013, 0284; IMRRS 2013, 0206
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Inlandsbezug: Wohnsitz des Klägers in Deutschland

BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - III ZR 282/11

Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 24. November 1988 - III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).*)

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IBRRS 2012, 0709; IMRRS 2012, 0516
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 183/10

Eine in zweiter Instanz erhobene Widerklage kann auch auf Tatsachenstoff gestützt werden, der in erster Instanz zwar vorgetragen worden, für die Entscheidung über die Klage aber unerheblich ist.*)

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IBRRS 2011, 2025; IMRRS 2011, 1458
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urkundenklage: Abstandnahme in der Berufungsinstanz möglich!

BGH, Urteil vom 13.04.2011 - XII ZR 110/09

Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 ist das Abstehen im Urkundenprozess zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet.*)

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IBRRS 2011, 3438; IMRRS 2011, 2457
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Streitwertbeschwerde bei überhöhter Streitwertfestsetzung!

OLG Hamm, Urteil vom 31.03.2011 - 28 U 63/10

Der Rechtsanwalt muss mit Rücksicht auf seine Verpflichtung, im Interesse des Mandanten vermeidbare Mehrkosten zu vermeiden, Streitwertbeschwerde gegen eine überhöhte gerichtliche Streitwertfestsetzung einlegen. Der nur erstinstanzlich bevollmächtigte Anwalt hat auch für Mehrkosten einzustehen, die in den Rechtsmittelinstanzen entstehen, wenn der Fehler (hier: Addition des Streitwerts von Klage und Widerklage, die denselben Gegenstand betreffen) dort wiederholt wird.*)

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IBRRS 2010, 2016; IMRRS 2010, 1451
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09

Zur prozessualen Behandlung einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in der Berufungsinstanz.*)

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IBRRS 2010, 2933; IMRRS 2010, 2127
ProzessualesProzessuales
Rückgewähranspruch, Ausschüttungen aus Schneeballsystem

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 225/09

Der aus der Anfechtung von Ausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems resultierende Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters erstreckt sich mangels Unentgeltlichkeit nicht auf Auszahlungen, mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger erbrachte Einlagen zurückgewährt worden sind (Fortführung von BGHZ 179, 137).*)

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