Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 174/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0059; IMRRS 2000, 0021
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 12.07.1990 - III ZR 174/89

Dokument öffnen Volltext

9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 670 BGH - Schiedsgerichtsverfahren: Wann muß ein Schiedsspruch aufgehoben werden?

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0811
SchiedswesenSchiedswesen
Verbindlichkeit des polnischen Schiedsanspruchs

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2015 - 11 Sch 2/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3293
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 41/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0937
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Wann ist ein Schiedsspruch aufzuheben?

BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 40/13

1. Die Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs verstößt nur dann gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts "offensichtlich" unvereinbar ist.*)

2. Der ordre public erfasst elementare Grundlagen der Rechtsordnung beziehungsweise eklatante Verstöße gegen die materielle Gerechtigkeit, wobei nicht jeder Widerspruch selbst zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts genügt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4756; IMRRS 2012, 3406
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensrecht - Herstellungsanspruch aus § 249 BGB gerichtet auf Geld

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11

1. Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10).*)

2. Das Kreditinstitut hat dem von ihm fehlerhaft beratenen Anleger nach § 249 Abs. 1 BGB den für den Erwerb der Anlage aufgewandten Geldbetrag zu zahlen, auf den ein Erlös aus deren Veräußerung anzurechnen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4129; IMRRS 2010, 3033
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit für Vollstreckbarerklärung ausl. Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10

1. Zur Zulässigkeit der Aufrechnung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs.*)

2. Zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für eine Vollstreckungsabwehrklage.*)




IBRRS 2008, 3185; IMRRS 2008, 1840
ProzessualesProzessuales
Voraussetzung für Aufhebung eines Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZB 17/08

1. Auch nach Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224), mit dem der inländische ordre public in § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO neu geregelt wurde, setzt die Aufhebung eines Schiedsspruchs voraus, dass die Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechtes offensichtlich unvereinbar ist, das heißt wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn er zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht; der Schiedsspruch muss mithin die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzen.*)

2. Danach stellt nicht jeder Widerspruch der Entscheidung des Schiedsgerichts zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts einen Verstoß gegen den ordre public dar. Vielmehr muss es sich um eine nicht abdingbare Norm handeln, die Ausdruck einer für die Rechtsordnung grundlegenden Wertentscheidung des Gesetzgebers ist.*)

3. § 41 der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel steht mit derartigen Bestimmungen nicht in Widerspruch.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 5017
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - III ZB 95/06

Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0059; IMRRS 2000, 0021
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 12.07.1990 - III ZR 174/89

Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

a) Einwendungen, die sich gegen den durch Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst richten, können im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte. Sie sind jedoch nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (Bestätigung von BGHZ 34, 274, 277).

b) Ist eine zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Einrede des Zurückbehaltungsrechts behaftet, so findet der Aufrechnungsausschluß nach § 390 Satz 1 BGB nicht statt, wenn das Zurückbehaltungsrecht gerade diejenige Gegenforderung sichert, gegen die sich die Aufrechnung richtet (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4.7.1962 - V ZR 33/61 = LM ZPO § 767 Nr. 23 = NJW 1962, 2004).

Dokument öffnen Volltext