Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 12/01


Bester Treffer:
IBRRS 2002, 0295
BauvertragBauvertrag
Nachbesserungsverweigerung

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 12/01

Dokument öffnen Volltext

35 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2002, 302 BGH - Endgültige Nachbesserungsverweigerung durch Bestreiten im Prozess?

23 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1342
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag?

BGH, Urteil vom 22.03.2018 - VII ZR 71/17

1. Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird.

2. Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.*)

3. Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1048; IMRRS 2017, 0443
ImmobilienImmobilien
ohne

OLG München, Urteil vom 16.03.2017 - 23 U 1317/16

ohne

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0645; IMRRS 2017, 0294
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Steuerberater muss keine Fortführungsprognose erstellen

BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14

1. Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.*)

2. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können. Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln (Ergänzung zu BGH, WM 2013, 802 und BGH, WM 2013, 1323).*)

3. Eine Haftung des Steuerberaters setzt voraus, dass der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft objektiv zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht.*)

4. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater hat die Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist (teilweise Aufgabe von BGH, WM 2013, 802).*)

Dokument öffnen Volltext


Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 08.10.2015 - III ZR 93/15

Zum Vergütungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes, dessen Mitarbeiter nicht über die vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2932; IMRRS 2014, 1543
ImmobilienImmobilien
Heiz- und Wasserabrechnungsservice unterfällt Werkvertragsrecht!

LG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2014 - 322 O 405/13

1. Hat der Unternehmer aufgrund eines gemischten Vertrags unter anderem einen Abrechnungsservice in Bezug auf die Heiz- und Wasserabrechnung zu erbringen, ist auf diesen Vertragsteil Werkvertragsrecht anzuwenden. Der Unternehmer schuldet die „richtige“ Abrechnung im Hinblick auf die im Objekt vorhandenen Verbrauchseinheiten.

2. Die Erstellung einer Heiz- und Wasserabrechnung erfolgt in einer verkörperten Form und ist deshalb als Herstellung einer Sache anzusehen. Etwaige Mängelansprüche verjähren somit innerhalb von zwei Jahren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4630
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012 - 23 U 18/12

1. Die "Objektüberwachung" umfasst vor allem das Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und dem Leistungsverzeichnis, den Regeln der Baukunst und Technik und den einschlägigen Vorschriften. Der Architekt muss deshalb prüfen, ob die tatsächliche Bauausführung durch die jeweiligen Lieferanten/Auftragnehmer an Ort und Stelle mit den Vorgaben der Planung übereinstimmt, damit die Errichtung eines mangelfreien und funktionstauglichen Bauwerks sichergestellt wird.

2. Auch einfache Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind zumindest stichprobenartig zu überwachen. Die Bauüberwachung darf sich insoweit nicht darauf beschränken, die von den Lieferanten und Auftragnehmern vorgelegten Papiere einer bloßen Durchsicht vom Büroschreibtisch aus zu unterziehen.

3. Der Architekt muss sein Augenmerk im Rahmen der Bauleitung/-überwachung insbesondere auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten, typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte richten, wozu Betonierungs- und Bewehrungsarbeiten, Ausschachtungs- und Unterfangungsarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten gehören. Solche Arbeiten müssen in besonderer Weise beobachtet und überprüft werden. Dies gilt auch bei Bewehrungs-/Betonierungsleistungen zur Herstellung einer "weißen Wanne".

4. Erhöhte Anforderungen an die Bauüberwachungspflicht des Architekten entstehen zudem, wenn sich im Verlaufe der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben. Die erkennbare Unzuverlässigkeit oder technische Schwächen eines Werkunternehmers ist eine weitere Fallgruppe erhöhter Anforderungen an die Bauüberwachungspflicht des Architekten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 2299
Mit Beitrag
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Verfahrensrecht - Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung!

OLG Celle, Urteil vom 12.10.2011 - 3 U 99/11

Wird infolge der Einleitung eines Mahnverfahrens die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs rechtzeitig gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gehemmt, erstreckt sich die Wirkung der Hemmung auch auf die innerhalb der Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB erhobene, wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässige Klage, mit der derselbe prozessuale Anspruch (ein weiteres Mal) geltend gemacht und erneut gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt wird. Wird dann innerhalb der erneut laufenden Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB zwar die Klage zurückgenommen, das an das Streitgericht abgegebene Mahnverfahren aber weiterbetrieben, ist der Anspruch auch dann nicht verjährt, wenn das Mahnverfahren als solches länger als sechs Monate zum Stillstand gekommen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3438; IMRRS 2011, 2457
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Streitwertbeschwerde bei überhöhter Streitwertfestsetzung!

OLG Hamm, Urteil vom 31.03.2011 - 28 U 63/10

Der Rechtsanwalt muss mit Rücksicht auf seine Verpflichtung, im Interesse des Mandanten vermeidbare Mehrkosten zu vermeiden, Streitwertbeschwerde gegen eine überhöhte gerichtliche Streitwertfestsetzung einlegen. Der nur erstinstanzlich bevollmächtigte Anwalt hat auch für Mehrkosten einzustehen, die in den Rechtsmittelinstanzen entstehen, wenn der Fehler (hier: Addition des Streitwerts von Klage und Widerklage, die denselben Gegenstand betreffen) dort wiederholt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 1079; IMRRS 2010, 0723
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Rechtsnatur eines Internet-System-Vertrags

BGH, Urteil vom 04.03.2010 - III ZR 79/09

1. Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.*)

2. Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0735; IMRRS 2010, 0474
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars

BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09

1. Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98).*)

2. Veranlasst der Verteidiger den Mandanten mit dem Hinweis, andernfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Vergütungsvereinbarung, kann der Mandant seine Erklärung nur dann wegen widerrechtlicher Drohung anfechten, wenn ihn der Verteidiger erstmals unmittelbar vor oder in der Hauptverhandlung mit diesem Begehren konfrontiert.*)

3. Wird zugunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0234; IMRRS 2010, 0134
SteuerrechtSteuerrecht
Kündigungsrecht trotz Pauschalgebühr für mindestens ein Jahr

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2009 - 23 U 119/08

1. Steuerberater, die einen umfassenden Auftrag zur Hilfeleistung in Steuersachen erhalten haben, leisten Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB.*)

2. Wird bei einem dauernden Dienstverhältnis nur ein Teil der geschuldeten Dienstleistungen durch eine feste Vergütung abgegolten – hier: Pauschalvergütung für Buchführung -, besteht das Kündigungsrecht des § 627 BGB. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die nicht durch die feste Vergütung bezahlten Dienstleistungen lediglich untergeordnete Bedeutung haben und weder bezüglich des Arbeitsaufwandes noch bezüglich des Entgelts umfangreich sind.*)

3. Die Regelung des § 14 StBGebV, wonach die Pauschalgebühr für die Dauer mindestens eines Jahres vereinbart werden muss, schränkt das Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB nicht ein.*)

4. Das Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB kann beim Steuerberatungsvertrag nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 4943
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - IX ZR 63/05

1. Ein mit einem Steuerberater geschlossener Vertrag, der auch eine Beratung in Steuerangelegenheiten zum Gegenstand hat, ist in jedem Fall ein Dienstvertrag. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Der Steuerberater hat jedenfalls dann kein Nachbesserungsrecht hinsichtlich einer Einzelleistung mit werkvertraglichem Charakter, wenn sein Auftraggeber das Mandat bereits beendet hatte und der Fehler erst von einem neu beauftragten Steuerberater entdeckt worden ist. (amtlicher Leitsatz)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 0295
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbesserungsverweigerung

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 12/01

Der mit einem gewerblichen Unternehmer geschlossene Vertrag über die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse ist entweder ein Werkvertrag oder ein typengemischter Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Leistungen deutlich im Vordergrund stehen. Bei Mängeln in der Buchhaltung muß daher der Auftraggeber dem Unternehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Anders liegt es dann, wenn der Unternehmer ernsthaft und endgültig eine Nachbesserung verweigert oder sie für den Auftraggeber unzumutbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 23


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

d) Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (BGB § 650q Rn. 402-403)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Endgültige Erfüllungsverweigerung. (VOB/B § 5 Abs. 4 Rn. 44)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

a) Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 300-312)

a) Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 300-312)