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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 144/97
7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1999, 130 | BGH - Kann der Mieter wertvoller neuer Baumaschinen diese gutgläubig vom Vermieter zu Eigentum erwerben? |
5 Volltexturteile gefunden |
AG München, Urteil vom 27.06.2017 - 461 C 9942/17
Wenn einem Mieter der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen worden ist, darf er sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen.
VolltextBGH, Urteil vom 16.10.2015 - V ZR 240/14
Für wen eine Übereignungsofferte "an den, den es angeht" angenommen werden soll, bestimmt sich allein nach dem Willen des Empfängers der Erklärung. Will dieser selbst Eigentum erwerben, scheidet ein Eigentumserwerb eines anderen auch dann aus, wenn der Eigenerwerbswille im Innenverhältnis zu diesem pflichtwidrig ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 147/12
1. Ist eine Sicherungsgrundschuld, gegen die dem Eigentümer eine Einrede auf Grund des Sicherungsvertrags mit einem früheren Gläubiger zustand, vor dem für die Anwendbarkeit von § 1192 Abs. 1a BGB maßgeblichen Stichtag von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben worden, führt eine weitere Abtretung an einen Dritten nach dem Stichtag nicht dazu, dass die Einrede wieder erhoben werden kann.*)
2. Sieht das Berufungsgericht eine von dem Gericht des ersten Rechtszuges getroffene entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung als verfahrensfehlerhaft an, weil die Vernehmung eines Zeugen unterblieben ist, so entfällt die Bindung an die Feststellung, und das Berufungsgericht hat nicht nur den Zeugen zu vernehmen, sondern alle erhobenen Beweise insgesamt selbst zu würdigen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.09.2003 - II ZR 172/01
Der Erwerber einer Sache nimmt grob fahrlässig im Sinne von § 366 Abs. 1 HGB die Verfügungsbefugnis des Veräußerers an, wenn er nach den Umständen mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen muß und weiß, daß die für die Verfügungsbefugnis im Rahmen eines solchen Eigentumsvorbehalts konstitutive Vorausabtretung deswegen ins Leere geht, weil er selbst seine Leistung bereits im voraus an seinen abtretungspflichtigen Vertragspartner erbracht hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.11.1998 - II ZR 144/97
Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns; Wirksamkeit des Eigentumserwerbs bei möglichem verlängertem Eigentumsvorbehalt
a) Die Übergabe der Sache vom Veräußerer an den Erwerber kann auf Geheiß des Veräußerers durch einen Dritten und zugleich auf Geheiß des Erwerbers an eine von ihm bestimmte Person erfolgen, auch wenn diese ihm absprachewidrig nicht den Besitz vermittelt.
b) Veräußert ein Kaufmann Waren außerhalb seines - nicht auf Veräußerungsgeschäfte angelegten - Geschäftsbetriebes, sind erhöhte Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers gemäß § 366 HGB zu stellen.
c) Muß der Erwerber nach den Umständen mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten seines Vertragspartners rechnen, so handelt er grob fahrlässig, wenn er die Abtretung der Kaufpreisforderung vertraglich (wirksam) ausschließt und keine Erkundigungen über das Verfügungsrecht und/oder die Eigentumsverhältnisse an der Kaufsache einzieht.
d) Der Ausschluß petitorischer Einwendungen (§ 863 BGB) gegenüber dem Besitzentziehungsanspruch (§ 861 BGB) gilt jedenfalls dann nicht, wenn über diesen letztinstanzlich entschieden wird und das Recht des Besitzers zum Besitz feststeht.
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