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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 39/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0093
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 04.10.1990 - I ZR 39/89

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7 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1991, 154 BGH - Risiken der "Umweltwerbung"

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2067
KaufrechtKaufrecht
"LGA tested Quality" und "LGA tested safety" sind "wesentliche Verbraucherinformationen"!

BGH, Urteil vom 21.07.2016 - I ZR 26/15

1. Der Unternehmer enthält dem Verbraucher eine Information im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG vor, wenn diese zu seinem Geschäfts- und Verantwortungsbereich gehört oder er sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann.*)

2. Eine Information ist wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom Verbraucher zu treffende geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt.*)

3. Bei der gemäß vorstehend b) vorzunehmenden Interessenabwägung sind auf Seiten des Unternehmers dessen zeitlicher und kostenmäßiger Aufwand für die Beschaffung der Information, die für den Unternehmer mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile sowie möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange zu berücksichtigen.*)

4. Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen.*)

5. Nach der Lebenserfahrung hat der Hinweis auf ein Prüfzeichen für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers über den Erwerb des damit versehenen Produkts erhebliche Bedeutung. Der Verbraucher erwartet, dass ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft worden ist und bestimmte, von ihm für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehene Eigenschaften aufweist.*)

6. Bei Prüfzeichen besteht - ähnlich wie bei Warentests - regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist.*)

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IBRRS 2010, 0919
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Wettbewerbsrecht

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - I ZR 216/07

1. Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.*)

2. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.*)

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IBRRS 2010, 1249; IMRRS 2010, 0848
ProzessualesProzessuales
Aufwendungsersatzanspruch für Abmahnung

BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 216/07

1. Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.*)

2. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.*)

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IBRRS 2000, 0453
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 14.12.1995 - I ZR 213/93

Umweltfreundliches Bauen - Zur Frage der Irreführung durch Angaben zu Produktionsstätten für Fertighäuser unter den Überschriften "Umweltfreundliches Bauen" und "Vorbildliche Häuser aus umweltfreundlichen Werken" in einer Kundenzeitschrift.

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IBRRS 2000, 0186
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - I ZR 149/89

a. Ausnahmen von der dreißigjährigen Regelverjährung für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag;

b. sechsmonatige Verjährung nach § 21 UWG für - unter dem Gesichtspunkt auftragloser Geschäftsführung geltendgemachte - Ansprüche auf Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Abmahnkostenverjährung - Ansprüche auf Erstattung von Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag geltend gemacht werden, verjähren nach § 21 UWG in sechs Monaten.

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IBRRS 2000, 0093
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 04.10.1990 - I ZR 39/89

Zaunlasur - a Zur Frage der Irreführung einer Werbung für ein Erzeugnis mit dem Hinweis auf dessen Umweltfreundlichkeit, wenn in ihm umweltgefährdende Stoffe enthalten sind.

b) Zur Frage der Irreführung durch die Verwendung des Hinweises auf: "Das neue Produkt ... ist ausgezeichnet mit dem "Blauen Engel"".

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