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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 15/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 5066; IMRRS 2013, 2309
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Dürfen potentielle Mandanten angeschrieben werden?

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 15/12

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 1186 BGH - Werbung um konkretes Mandat ist grundsätzlich erlaubt!

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3332
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 25.04.2019 - AnwZ (Brfg) 57/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 1984
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 25.04.2019 - AnwZ(Brfg) 57/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 2588; IMRRS 2018, 0985
RechtsanwälteRechtsanwälte
Werbeschreiben an potentiellen Mandanten mit Beratungsbedarf ist zulässig!

BGH, Urteil vom 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17

1. Ein Rechtsanwalt darf potentiellen Mandanten in Kenntnis von dessen konkreten Beratungsbedarf (hier: Geschäftsführer einer insolventen juristischen Person) gezielt namentlich anschreiben und ihn sachlich informativ seine Dienste anbieten. Er darf ihn jedoch weder belästigen, nötigen oder überrumpeln.

2. Gezielte Werbung in einer Situation, in der der potentielle Mandant auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringt, verstößt nicht gegen das anwaltliche Werbeverbot.

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IBRRS 2016, 3555
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

Zur berufsrechtlichen Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, im Gerichtssaal getragenen Anwaltsrobe.*)

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IBRRS 2016, 3189; IMRRS 2016, 1920
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare

BGH, Urteil vom 07.11.2016 - AnwZ(Brfg) 47/15

Zur berufsrechtlichen Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, im Gerichtssaal getragenen Anwaltsrobe.

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IBRRS 2014, 4539
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 1235
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - I ZR 188/12

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2013, 5066; IMRRS 2013, 2309
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Dürfen potentielle Mandanten angeschrieben werden?

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 15/12

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 80 - Anwaltswerbung II; BGH, Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben).*)

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