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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 59/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 1764
BauhaftungBauhaftung
Bei Baggerarbeiten ist auf Abwasserleitungen zu achten!

OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012 - 7 U 59/12

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 347 OLG Celle - Gullydeckel ignoriert: Bauunternehmer haftet für beschädigte Abwasserleitung!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3709
BauhaftungBauhaftung
Auch bei oberirdischen Baggerarbeiten bestehen Erkundigungspflichten!

LG Mannheim, Urteil vom 20.11.2020 - 9 O 341/19

1. Der Bauunternehmer ist vor Beginn von Erdarbeiten verpflichtet, sich beim Versorgungsunternehmen über die Lage unterirdisch verlegter Kabel zu erkundigen und entsprechende Pläne einzusehen.*)

2. Auch wenn es sich nicht um Tiefbauarbeiten handelt, sondern um oberirdische Arbeiten, bei denen ein Bagger eingesetzt wird, besteht diese Erkundigungspflicht jedenfalls dann, wenn die Schaufel des Baggers zwangsläufig die oberen Schichten des Erdreichs berührt.*)

3. Der Bauunternehmer muss bei Einsicht in die Pläne mit geringfügigen Abweichungen der tatsächlichen Lage der Kabel von der im Plan eingezeichneten Lage rechnen. Kann er die Lage der Kabel durch Einsicht in die Pläne nicht abschließend klären, muss er die Lage auf andere Weise ermitteln, z.B. durch Probebohrungen oder Handschachtung.*)

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IBRRS 2018, 0235
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Tiefbauunternehmer darf sich nicht auf Angaben des Auftraggebers verlassen!

OLG Köln, Urteil vom 27.12.2017 - 16 U 56/17

1. Ein Tiefbauunternehmen, das im Bereich von öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen und Grabungen vornimmt, muss sich vor Beginn seiner Arbeiten zuverlässig erkundigen, ob bzw. wo dort Versorgungsleitungen verlegt sind. Das gilt auch dann, wenn das Tiefbauunternehmen lediglich als Nachunternehmer einer größeren Firma tätig wird.

2. Wird ein Lichtwellenleiterkabel bei Tiefbauarbeiten beschädigt, hat der Schädiger dem Eigentümer die Kosten für den Austausch der gesamten Kabellänge zwischen den beiden der Schadenstelle benachbarten, konstruktiv bedingten Bestandsmuffen (sog. "Regellängenaustausch") zu ersetzen.




IBRRS 2013, 1764
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Bei Baggerarbeiten ist auf Abwasserleitungen zu achten!

OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012 - 7 U 59/12

1. Bei Arbeiten mit schwerem Gerät muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Beschädigungen am Eigentum Dritter kommt. Bestehen besondere Anhaltspunkte dafür, dass von durchzuführenden Erdarbeiten Kabeln und Leitungen betroffen sein können, muss der Unternehmer Vorkehrungen treffen, um eventuelle Schäden an diesen zu vermeiden.

2. Kann ein Schaden infolge mehrerer Handlungen desselben Schädigers entstanden sein, ist für die Pflicht zum Schadensersatz irrelevant, aus welcher Handlung genau der Schaden resultiert.

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