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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 67 S 42/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2279; IMRRS 2012, 1677
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einmonatiger Zahlungsrückstand: Grund zur ordentlichen Kündigung?

LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012 - 67 S 42/11

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2012, 318 LG Berlin - Rechtzeitige Zahlung nach Mieterhöhungsurteil schließt auch ordentliche Kündigung aus!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 4228; IMRRS 2012, 3023
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

1. Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt.*)

2. § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung auf die ordentliche Kündigung.*)




IBRRS 2012, 4990
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 31.07.2012 - VIII ZR 107/12

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2012, 2906; IMRRS 2012, 2122
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zurückweisung eines Einstellungsantrags

BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - VIII ZR 107/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2279; IMRRS 2012, 1677
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einmonatiger Zahlungsrückstand: Grund zur ordentlichen Kündigung?

LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012 - 67 S 42/11

Die Kündigungssperrfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB gilt entsprechend für die ordentliche Kündigung. Schon ein Zahlungsrückstand mit einer Monatsmiete kann die ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung rechtfertigen.

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