Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 67 S 360/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 0114; IMRRS 2015, 0069
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich!

LG Berlin, Beschluss vom 18.11.2014 - 67 S 360/14

Dokument öffnen Volltext

12 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2015, 1030 LG Berlin - Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich!

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3662; IMRRS 2022, 1621
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung und Herausgabe einer Wohnung

AG Kreuzberg, Urteil vom 06.09.2022 - 4 C 66/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1947; IMRRS 2020, 0829
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Airbnb-Vermietungen rechtfertigen fristlose Kündigung ohne Abmahnung!

AG München, Beschluss vom 27.05.2020 - 473 C 20883/19

1. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Zustimmung zu wiederholten kurzfristigen Untervermietungen gibt es nicht.

2. Bei Airbnb-Vermietungen ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich, da hierdurch auch gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen wird, was den Vertragsverstoß als besonders schwer wiegend erscheinen lässt.

3. Eine nach bereits erfolgter Kündigung erstellte Mieterhöhung ist als ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu den Bedingungen des alten Vertrags mit der Modifikation, dass eine erhöhte Miete geschuldet ist, anzusehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2236; IMRRS 2018, 0806
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung an Touristen: Keine Kündigung, wenn Vermieter auch erhebliche Pflichtverletzung begeht!

LG Berlin, Urteil vom 03.07.2018 - 67 S 20/18

Überlässt der Mieter die von ihm angemietete Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters entgeltlich an Touristen, kann seiner Pflichtverletzung das für den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung hinreichende Gewicht fehlen, wenn dem Vermieter seinerseits vor Ausspruch der Kündigung eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last gefallen ist, indem er durch Maßnahmen, die der Aufklärung des Verdachts der unerlaubten Gebrauchsüberlassung dienen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters schwer wiegend verletzt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1701; IMRRS 2018, 0611
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Überlassung der Wohnung zur Feriennutzung bedarf der Abmahnung!

LG Berlin, Beschluss vom 23.02.2018 - 66 S 243/17

1. Dem Vorliegen einer Abmahnung kommt nicht generell die Wirkung einer allgemeinen Voraussetzung für die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu. Im Umkehrschluss kann daraus allerdings nicht gefolgert werden, dass generell für eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine vorherige Abmahnung erforderlich ist.

2. Auch die Prüfung einer auf diese Vorschrift gestützten Kündigung wird regelmäßig die Frage zu beantworten haben, ob eine sofortige Beendigung des Dauerschuldverhältnisses ohne jede Vorwarnung gerechtfertigt ist.

3. Stehen keine gänzlich außergewöhnlichen Vorkommnisse, sondern eher alltägliche Fragen zwischen den Mietvertragsparteien im Streit, so wird dies regelmäßig nicht der Fall sein.

4. Die Vermietung an Dritte zur Feriennutzung bedarf einer Abmahnung vor einer Kündigung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 2421; IMRRS 2017, 0982
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wohnraummietrecht vereinbart, aber Schriftform nicht eingehalten: Kein Kündigungsgrund nötig!

LG Berlin, Beschluss vom 23.05.2017 - 67 S 110/17

Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrags durch Unterzeichnung eines mit "Wohnraummietvertrag" überschriebenen Vertragsformulars konkludent die Geltung der Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts, ist das Mietverhältnis gleichwohl ohne Kündigungsgrund gemäß § 580a Abs. 2 BGB ordentlich kündbar, wenn der gewerbliche Vertragszweck in der Vertragsurkunde auch nicht ansatzweise zum Ausdruck kommt und damit die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB verfehlt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 2130; IMRRS 2016, 1292
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Weitervermietung über "airbnb": Keine Kündigung ohne Abmahnung!

LG Berlin, Beschluss vom 27.07.2016 - 67 S 154/16

Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung einer vom Mieter über ein Internetportal ("airbnb") angebotenen Mietwohnung an Touristen ist - ebenso wie die darauf gestützte ordentliche Kündigung - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn der Vermieter den Mieter vor Ausspruch der Kündigung erfolglos abgemahnt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1959; IMRRS 2015, 0767
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Befristete Untermieterlaubnis abgelaufen: Mieter muss Untermietverhältnis beenden!

LG Berlin, Urteil vom 09.04.2015 - 67 S 28/15

1. Zur Auslegung einer - befristeten - Untermieterlaubnis.*)

2. Eine in ihrem Kündigungsvorwurf einschlägige Vermieterkündigung erfüllt auch im Falle ihrer materiellen Unwirksamkeit die Funktion einer konkludenten Abmahnung.*)

3. Nach Ablauf einer befristeten Untermieterlaubnis muss der Mieter, der keinen Anspruch auf Erteilung einer weiteren Untermieterlaubnis hat, unverzüglich alles ihm tatsächlich und rechtlich Mögliche tun, um eine Beendigung des Untermietverhältnisses und den Auszug des Untermieters herbeizuführen. Die fortdauernde Untätigkeit des Mieters stellt insbesondere nach erfolgter Abmahnung eine schwere Pflichtverletzung dar.*)

4. Ein zur anteiligen Gebrauchsüberlassung berechtigendes Interesse besteht gem. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht, wenn der Mieter neben der angemieteten Wohnung eine weitere in derselben Stadt belegene Wohnung in nicht unerheblichem Ausmaß zu Wohnzwecken nutzt und der Untermieter nicht nur in der vom Mieter angemieteten Wohnung, sondern auch an zwei weiteren Orten wohnhaft ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1920; IMRRS 2015, 0744
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wohnung einem Familienangehörigen überlassen: Kein Grund zur Kündigung!

AG Wedding, Urteil vom 10.02.2015 - 11 C 271/14

Der Mieter ist berechtigt, vom Vermieter die Erlaubnis für eine Überlassung der Wohnung an einen Familienangehörigen (hier: Sohn) zu verlangen, auch wenn er dort nicht mehr wohnt. Eine derartige Gebrauchsüberlassung berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietvertrags.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0313; IMRRS 2015, 0178
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nach Abmahnung: Wohnungsangebot an Touristen reicht zur fristlosen Kündigung

LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2015 - 67 T 29/15

1. Die entgeltliche Überlassung einer zuvor über "airbnb" angebotenen Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.*)

2. Mahnt der Vermieter den Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietsache ab, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieter nach erfolgter Abmahnung ein über "airbnb" geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0114; IMRRS 2015, 0069
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich!

LG Berlin, Beschluss vom 18.11.2014 - 67 S 360/14

1. Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.*)

2. Ob eine Abmahnung iSd § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kündigungsvoraussetzung nur wirksam ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, kann dahinstehen, sofern die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB vorliegen.*)

Dokument öffnen Volltext



1 Nachricht gefunden
LG Berlin: Vermietung der Wohnung durch den Mieter an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung
(09.02.2015) Das Landgericht Berlin hatte im Rahmen einer Kostenentscheidung über die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage aufgrund fristloser Kündigung zu entscheiden. Nach Auffassung der Zivilkammer 67 könne der Vermieter den Vertrag über ein Wohnraummietverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wenn ein Mieter seine Wohnung über das Internetportal "airbnb" ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15