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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 AZR 559/14


Bester Treffer:
RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1048; IMRRS 2016, 0670
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote

BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2016, 259 BAG - Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2097
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung

BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

Der Arbeitgeber darf bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Die in § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 4 SGB IX a.F.) vorgesehenen Ansprüche schwerbehinderter Menschen sind lediglich bei der Prüfung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu berücksichtigen.*)

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1048; IMRRS 2016, 0670
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote

BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

1. Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten durch den Insolvenzverwalter nicht innerhalb einer im Plan näher bestimmten Ausschlussfrist im Klagewege verfolgt haben, bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der Gläubiger materiell-rechtlich unberührt, wenn die Frist versäumt wird.

2. Die Gläubiger, die die Frist versäumt haben, können die Planquote nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit einer Leistungsklage gegenüber dem Schuldner durchsetzen.

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