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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 39/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 4737; IMRRS 2010, 3479
ImmobilienImmobilien
Überbaubeseitigung: Totalabriss zumutbar?

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 39/09


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IMR 2011, 39 OLG Brandenburg - Klageerhebung ohne Vollstreckungsinteresse: Zulässige Verhandlungstaktik oder reine Schikane?
IMR 2010, 533 OLG Brandenburg - Überbaubeseitigung: Totalabriss zumutbar?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 0472; IMRRS 2017, 0172
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

AG Brandenburg, Urteil vom 07.12.2016 - 31 C 160/14

1. Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Beseitigung bzw. Herausgabe eines in den Luftraum seines Grundstücks ragenden Dachüberstands des Nachbarn (§§ 195, 903, 912, 922, 985, 986, 1004 BGB in Verbindung mit §§ 4, 19, 19a Bbg NRG).*)

2. Zur Höhe des Streitwerts bei Beantragung der Beseitigung bzw. Herausgabe eines Überbaus.*)

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IBRRS 2015, 2747
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 02.04.2015 - I ZR 59/13

a) Sind bei einem aus einem Wort und einem Bild bestehenden Zeichen die Komposition des Gesamterscheinungsbildes, die Anordnung der Markenbestandteile sowie der Wortanfang mit einer bekannten Wort-Bild-Marke identisch (hier: Bildbestandteil eines Tiers im Sprung aus derselben Perspektive, in derselben Haltung und in derselben Sprungrichtung), kann von bildlicher Zeichenähnlichkeit auszugehen sein.

b) Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, die Ähnlichkeiten zwischen den Kollisionszeichen aber so groß sind, dass die angesprochenen Verkehrskreise das angegriffene Zeichen mit der bekannten Marke gedanklich verknüpfen.

c) Der durch die Eigentumsgarantie geschützte Inhaber einer bekannten Marke muss es nicht dulden, dass für ein sein Markenrecht verletzendes Zeichen Registerschutz für identische oder ähnliche Waren begründet wird, auch wenn das Zeichen in humorvoller Weise auf die bekannte Marke anspielt und als Markenparodie in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt.

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IBRRS 2010, 4737; IMRRS 2010, 3479
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Überbaubeseitigung: Totalabriss zumutbar?

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 39/09

1. Ein Grundstückseigentümer handelt grob fahrlässig, wenn er bei der Verschiebung des Standorts eines im Grenzbereich geplanten Bauvorhabens nicht prüft, ob die für den geänderten Bau in Anspruch genommenen Flächen noch in seinem Eigentum stehen.

2. In den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Überbaus kommt ein Ausschluss des Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach § 275 Abs. 2 Satz 1 BGB in aller Regel nicht in Betracht.

3. Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur bei objektiv sinnlosen Klagen, das heißt wenn der Kläger kein schutzwürdiges Interesse am begehrten Urteil haben kann. Davon kann nur unter ganz besonderen Umständen ausgegangen werden, weil jeder Rechtssuchende grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, dass die Gerichte sein Anliegen sachlich prüfen und bescheiden.

4. Wer die Rechtslage nutzt, um die Gegenseite im Wege des Vergleichs zum geschäftlichen Entgegenkommen zu drängen, handelt nicht schikanös.





1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

6. Ordre public (Abs. 1 Nr. 4) (ZPO § 328 Rn. 23-30)