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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 416 C 5897/18


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IBRRS 2019, 0444; IMRRS 2019, 0162
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung und Vermüllung der Wohnung

AG München, Urteil vom 08.08.2018 - 416 C 5897/18

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IMR 2019, 183 AG München - Geruchsbelästigung durch verwahrloste Wohnung rechtfertigt fristlose Kündigung

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 0444; IMRRS 2019, 0162
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WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung und Vermüllung der Wohnung

AG München, Urteil vom 08.08.2018 - 416 C 5897/18

1. Der Mieter gefährdet die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich, wenn die Wohnung unordentlich und stark vermüllt ist, von ihr eine unangenehme Geruchsbelästigung ausgeht und inzwischen auch Substanzschäden eingetreten sind.

2. Die Verursachung des extremen Geruchs in Folge der Vermüllung der streitgegenständlichen Wohnung sowie die Verursachung der Wasserschäden, die bereits die Substanz an der Wohnung unter der streitgegenständlichen Wohnung geschädigt hat, stellen eine nachhaltige und schuldhafte Störung des Hausfriedens dar.

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