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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 414 C 26570/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2130; IMRRS 2017, 0870
WohnraummieteWohnraummiete
Bayerische Mieterschutzverordnung ist (teil-)nichtig!

AG München, Urteil vom 21.06.2017 - 414 C 26570/16

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2017, 311 AG München - Mietpreisbremse: In München wegen Mängel der Verordnung nicht wirksam!
IMR 2017, 310 AG Hamburg-Altona - Mietpreisbremse: In Hamburg unwirksam wegen fehlender Begründung der Verordnung

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 4029; IMRRS 2017, 1666
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Bayerische Mietpreisbremsenverordnung ist unwirksam

LG München I, Urteil vom 06.12.2017 - 14 S 10058/17

1. Die bundesgesetzlichen Regelungen im BGB zur Einführung der Mietpreisbremse sind mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen insbesondere nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG.

2. In München liegt auch ein angespannter Wohnungsmietmarkt vor, der grundsätzlich die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen rechtfertigen würde.

3. Allerdings ist die Mietpreisbremsenverordnung der Bayerischen Staatsregierung wegen Verstoßes gegen die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage unwirksam, da ihre Begründung für die betreffenden Kreise nicht erkennen lässt, aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet und damit auch die Landeshauptstadt München in die Mieterschutzverordnung aufgenommen worden ist.

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IBRRS 2017, 2130; IMRRS 2017, 0870
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bayerische Mieterschutzverordnung ist (teil-)nichtig!

AG München, Urteil vom 21.06.2017 - 414 C 26570/16

1. Die Mieterschutzverordnung des Freistaats Bayern vom 10.11.2015 (MiSchuV) ist für München nicht anwendbar. Denn sie ist jedenfalls nichtig, soweit es München betrifft.*)

2. Deshalb hat der Münchener Mieter auch keinen Auskunftsanspruch gegen seinen Vermieter wegen der Höhe der Vormiete.*)

3. Der Bundesgesetzgeber hat deutlich gemacht, dass für die von der Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung betroffenen Personen nachvollziehbar gemacht werden muss, aufgrund welcher Tatsachen der Landesgesetzgeber von seinem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht hat. Die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Gebietsbestimmung muss daher wenigstens ansatzweise überprüfbar sein.*)

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2 Nachrichten gefunden
Verordnungen zur Mietpreisbremse auf der Kippe
Gerichtsurteile und neue Landesregierungen torpedieren Landesverordnungen

(23.06.2017) "Wir brauchen in Deutschland eine funktionierende Mietpreisbremse. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten müssen dringend nachgebessert werden. Notwendig sind einheitliche, bundesweit geltende Vorschriften", sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
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AG München: Mieterschutzverordnung für München nicht anwendbar
(23.06.2017) Die Mieterschutzverordnung, in Kraft seit 01.01.2016, ist nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München vom 21.06.2017 wegen Verstoßes gegen die Begründungspflicht jedenfalls für München im konkreten Verfahren nicht anwendbar.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16