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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 W 83/14


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 2118; IMRRS 2014, 1135
ProzessualesProzessuales
Kosten des Rechtsstreits umfassen auch die Kosten des Prozessvergleichs

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 W 83/14

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 585 OLG Hamburg - Erfassen "Kosten des Rechtsstreits" auch die Vergleichskosten?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2409; IMRRS 2023, 1087; IVRRS 2023, 0422
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergleichskosten sind keine Kosten des Rechtsstreits!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2023 - 25 W 89/23

1. Die Kosten des Rechtsstreits umfassen nicht die Kosten eines Vergleichs.

2. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, gelten die Kosten eines Prozessvergleichs als gegeneinander aufgehoben.




IBRRS 2014, 2118; IMRRS 2014, 1135
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten des Rechtsstreits umfassen auch die Kosten des Prozessvergleichs

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 W 83/14

Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst. Eine Aufhebung der Kosten des Prozessvergleichs nach § 98 ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht.*)

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