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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 W 83/14
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IBRRS 2014, 2118; IMRRS 2014, 1135
Prozessuales
Kosten des Rechtsstreits umfassen auch die Kosten des Prozessvergleichs
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 W 83/14
Volltext3 Treffer in folgenden Dokumenten:
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1 Beitrag gefunden |
IBR 2014, 585 | OLG Hamburg - Erfassen "Kosten des Rechtsstreits" auch die Vergleichskosten? |
2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2023, 2409; IMRRS 2023, 1087; IVRRS 2023, 0422
Mit Beitrag
Prozessuales
Vergleichskosten sind keine Kosten des Rechtsstreits!
OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2023 - 25 W 89/23
1. Die Kosten des Rechtsstreits umfassen nicht die Kosten eines Vergleichs.
2. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, gelten die Kosten eines Prozessvergleichs als gegeneinander aufgehoben.
IBRRS 2014, 2118; IMRRS 2014, 1135
Mit Beitrag
Prozessuales
Kosten des Rechtsstreits umfassen auch die Kosten des Prozessvergleichs
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 W 83/14
Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst. Eine Aufhebung der Kosten des Prozessvergleichs nach § 98 ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht.*)
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