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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 U 661/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2630; IMRRS 2012, 1905
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

OLG Jena, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 615 OLG Jena - Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2316; IMRRS 2023, 1050
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!

OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2023 - 9 U 125/22

1. Die Erteilung einer (prüfbaren) Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.

2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung, wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI 2013 für Werklohnforderungen bzw. Architektenhonorar enthalten ist.

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IBRRS 2012, 2630; IMRRS 2012, 1905
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

OLG Jena, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11

1. Die Erteilung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung; und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.

2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf daher einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung; wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI für Werklohnforderungen oder Architektenhonorar enthalten ist.

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