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OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.09.2015 - 4 U 27/15
Volltext7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2016, 1033 | OLG Saarbrücken - Haftet die Gemeinde für einen privaten Winterdienstunternehmer? |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Dresden, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19
1. In der Gebäudeversicherung kann ein Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz der Neuwertspitze auch dann zulässig sein, wenn eine Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung noch nicht sichergestellt ist.*)
2. Die Berufung des Versicherers auf die Ausschlussfrist ist ausgeschlossen, wenn sich der Versicherer über längere Zeit treuwidrig seiner Leistungspflicht entzieht.*)
3. Die Beweislast für eine arglistige Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherer; der Versicherungsnehmer, dessen Kenntnis von einem mitteilungspflichtigen Umstand bewiesen ist, trägt hingegen die Beweislast für einen nachträglichen Wegfall dieser Kenntnis.*)
4. Der dem Versicherungsnehmer obliegende Beweis mangelnder Ursächlichkeit einer Obliegenheitsverletzung erfordert, dass der Versicherungsnehmer die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten sowie die weitergehenden Behauptungen des Versicherers ausräumt. Der Versicherer muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast allerdings die konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses aufzeigen.*)
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.09.2020 - 7 U 25/19
1. Vom Streupflichtigen kann nicht verlangt werden, dass er das von ihm pflichtgemäß ausgebrachte Streugut (hier Splitt-Salz-Gemisch) gleich nach jeder Verwendung wieder von der Straße beseitigt.*)
2. Ein als Streugut aufgebrachtes Splitt-Salz-Gemisch ist gerade bei Fußwegen sehr gebräuchlich und dient auch dazu, präventiv die von künftigen Schneefällen und Eisbildungen ausgehenden Gefahren zu mindern.*)
3. Die Auswahl eines geeigneten Streumittels steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verkehrssicherungspflichtigen.*)
VolltextOLG Saarbrücken, Urteil vom 17.09.2015 - 4 U 27/15
Eine Übertragung der hoheitlichen Verkehrssicherungspflicht auf Private (hier: Winterdienstunternehmen) hat zur Folge, dass der zuständige Hoheitsträger das Handeln des Privaten wie eigenes gegen sich gelten lassen muss.Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Entscheidungsspielraum des Unternehmers durch den Hoheitsträger eng begrenzt ist.
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