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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 333 S 15/21
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IBRRS 2022, 1229; IMRRS 2022, 0472
Wohnraummiete
Flächenunterschreitung von mehr als 10% ist immer ein Mangel!
LG Hamburg, Urteil vom 31.03.2022 - 333 S 15/21
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IMR 2022, 219 | LG Hamburg - Eine Wohnflächenunterschreitung um mehr als 10% ist stets ein Mangel! |
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IBRRS 2022, 1229; IMRRS 2022, 0472
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Wohnraummiete
Flächenunterschreitung von mehr als 10% ist immer ein Mangel!
LG Hamburg, Urteil vom 31.03.2022 - 333 S 15/21
Der Zusatz "ca." lässt zwar erkennen, dass Toleranzen hingenommen werden sollen. Auch für solche Toleranzen ist jedoch die Grenze dort zu ziehen, wo die Unerheblichkeit einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB) endet. Diese Grenze ist im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit bei 10% anzusetzen; eine zusätzliche Toleranz ist dann nicht mehr gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 133/03, IMRRS 2004, 0479; IMR 2010, 213).
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