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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 318 S 245/10


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 0933; IMRRS 2012, 0679
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 245/10

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2012, 1059 LG Hamburg - Beschlusskompetenz für Einbau und Wartung von Rauchmeldern

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 2478; IMRRS 2013, 1374
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Einbau von Rauchwarnmeldern zulässig!

BGH, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 238/11

1. Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.*)

2. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.*)

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IBRRS 2012, 0933; IMRRS 2012, 0679
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 245/10

1. Der Eigentümergemeinschaft steht die Beschlusskompetenz zu, über den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in der gesamten Gemeinschaftsanlage zu beschließen.

2. Nach Einreichung einer Anfechtungsklage muss sich der Kläger (bzw. sein Prozessbevollmächtigter) bei Gericht weiter nach dem Fortgang des Verfahrens, insbesondere der Zustellung der Klage erkundigen; dies ist im Hinblick auf die Wirkung des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG als materiell-rechtlicher Ausschlussfrist geboten.

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