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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 317/13


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 0391
BauvertragBauvertrag
Geräte bei übereinstimmenden Leistungsdaten akzeptiert: Abnahme unter Vorbehalt der Gleichwertigkeit!

OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2015 - 3 U 317/13

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1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 185 OLG Koblenz - Geräte mit ähnlicher Leistung akzeptiert: Abnahme unter Vorbehalt der Gleichwertigkeit!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3426
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch eine Abnahme unter Mängelvorbehalt ist eine Abnahme!

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2023 - 2 LA 85/19

1. Auch die unter einem (Mängel-)Vorbehalt erklärte Abnahme stellt eine wirksame Abnahme dar. Sie wird auch nicht erst wirksam, wenn der Vorbehalt wegfällt (a.A. OLG Koblenz, IBR 2015, 185).

2. Dem Auftraggeber bleiben bei einer Abnahme unter Vorbehalt die ansonsten (grundsätzlich) ausgeschlossenen Mängelrechte erhalten.

3. Die Vergütung des Auftragnehmers wird auch bei einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln fällig. Dem Auftraggeber steht jedoch wegen der gerügten Mängel ein Zurückbehaltungsrecht zu.

4. Soweit der Auftragnehmer nicht beweist, dass die Leistung mangelfrei ist, steht ihm der Vergütungsanspruch nach Abnahme unter Vorbehalt nur Zug um Zug gegen Beseitigung der vorbehaltenen Mängel zu.

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IBRRS 2015, 0391
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Geräte bei übereinstimmenden Leistungsdaten akzeptiert: Abnahme unter Vorbehalt der Gleichwertigkeit!

OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2015 - 3 U 317/13

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung und Montage eines Kühlaggregats und eines Hochleistungsverdampfers bestimmter Hersteller und vereinbaren die Parteien anlässlich einer Abnahme, dass auch anstelle der vereinbarten Geräte andere gleichwertige Geräte geliefert werden können, handelt es sich um eine Abnahme unter Vorbehalt, die als rechtliche Bedingung anzusehen ist.*)

2. Zwar geht der Anspruch auf Abschlagsrechnung nach der Fertigstellung der Arbeiten und Stellung der Schlussrechnung grundsätzlich unter, dies gilt zwar dann nicht, wenn mangels Abnahme oder Abnahmefähigkeit des Werks die Fälligkeit des Werklohnanspruchs nicht eintreten kann. In diesem Fall können Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B 2009 aber nur in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags geltend gemacht werden.*)

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1 Leseranmerkung gefunden
Abnahme unter Vorbehalt
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 R 
Auch eine Abnahme "unter Vorbehalt" ist eine Abnahme!
(Petra Sterner)
Dokument öffnen IBR 2014, 72

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
A. § 16 Abs. 1 VOB/B
II. Voraussetzungen des Anspruchs auf Abschlagszahlung

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

f) Vorbehalte bei der Abnahme ( Rn. 133-134)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

c) Abnahmeerklärung (VOB/B § 12 Rn. 37-47)