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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 26 O 453/16


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 0394; IMRRS 2018, 0124
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zeittaktklausel von 15 Minuten ist unwirksam!

LG Köln, Urteil vom 24.01.2018 - 26 O 453/16

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2018, 235 LG Köln - Zeittaktklausel von 15 Minuten ist unwirksam!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 0237; IMRRS 2020, 0089
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zeittaktklausel von 15 Minuten ist unwirksam!

OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2019 - 17 U 44/18

1. Die Klausel in den Allgemeinen Mandatsbedingungen eines Rechtsanwalts, wonach in Viertelstundenschritten abgerechnet und ein Viertel des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangene 15 Minuten berechnet wird, ist unwirksam.

2. Eine Klausel, wonach die abgerechneten Zeiten als anerkannt gelten, wenn der Mandant nicht binnen einer Frist von vier Wochen der Abrechnung widerspricht, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist ebenfalls unwirksam.

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IBRRS 2019, 1807; IMRRS 2019, 0666
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts ist unwirksam!

OLG München, Beschluss vom 05.06.2019 - 15 U 319/18

1. Besteht eine gesetzliche Vergütungsregelung wie das RVG, unterliegen davon abweichende Mandatsbedingungen einer AGB-Kontrolle.

2. Klauseln über die Mindestvergütung und die Hinzurechnung einer Abfindung zum Gegenstandswert sind unwirksam, wenn sie den Mandanten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

3. Dies gilt erst recht, wenn die streitigen Klauseln zu einer indirekten Erfolgsbeteiligung des Mandanten führen, denn Erfolgshonorarvereinbarungen sind grundsätzlich unzulässig (§ 49b Abs. 2 BRAO).

4. Die formularmäßige Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts, die zur Aufrundung des Zeitaufwands für jede Tätigkeit führt, ist nach § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Senats vom 30.11.2016 - 15 U 1298/16, NJW 2017, 2127).

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IBRRS 2018, 0394; IMRRS 2018, 0124
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zeittaktklausel von 15 Minuten ist unwirksam!

LG Köln, Urteil vom 24.01.2018 - 26 O 453/16

1. Die Klausel in den Allgemeinen Mandatsbedingungen eines Rechtsanwalts, wonach in Viertelstundenschritten abgerechnet und ein Viertel des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangene 15 Minuten berechnet wird, ist unwirksam.

2. Eine Klausel, wonach die abgerechneten Zeiten als anerkannt gelten, wenn der Mandant nicht binnen einer Frist von vier Wochen der Abrechnung widerspricht, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist ebenfalls unwirksam.

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1 Nachricht gefunden
Unwirksame Rechtsanwalts-AGB: Kein voller Stundensatz für vier Minuten Arbeit
(05.12.2019) Ein Streit um die Rechtmäßigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Rechtsanwaltskanzlei ist nun rechtskräftig beendet. Die Rechtsanwaltskammer Köln hatte eine Kölner Kanzlei vor dem Landgericht Köln erfolgreich darauf verklagt, zahlreiche AGB-Klauseln nicht mehr zu verwenden. Nachdem die Kanzlei die zunächst beim Oberlandesgericht Köln dagegen eingelegte Berufung zurückgenommen hat, ist der Rechtsstreit nun rechtskräftig beendet.
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