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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 25 U 87/16


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IBRRS 2019, 1727
BauvertragBauvertrag
Ist eine Treppenanlage ein Bauwerk?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2017 - 25 U 87/16

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2019, 424 OLG Frankfurt/BGH - Ist eine Treppenanlage ein Bauwerk?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 4250
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BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - VII ZR 245/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 1727
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ist eine Treppenanlage ein Bauwerk?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2017 - 25 U 87/16

1. Der Begriff des Bauwerks beschränkt sich nicht auf Gebäude. Unter einem Bauwerk ist vielmehr eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu verstehen, wobei es ausreicht, dass sich die Verbindung mit dem Erdboden durch die eigene Schwere der Sache ergibt.

2. Bei einer neu errichteten Treppenanlagen handelt es sich jedenfalls dann um ein Bauwerk, wenn die Treppenläufe und die Podeste auf neu errichteten Betonfundamenten gegründet wurden.

3. Werden Waschbetonteile so hergestellt, dass es über kurz oder lang zu gravierenden Schäden kommen muss, weil sich im erhärteten Beton Mischkristalle bilden, die das Gefüge des Betons zerstören, ist die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft, auch wenn die Zersetzungserscheinungen erst nach einigen Jahren auftreten.

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