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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 214/07
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IBRRS 2008, 2767; IMRRS 2008, 1597
Leasing und Erbbaurecht
Zuordnung eines Mietobjekts als Wohnung oder sonstiger Raum
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2008 - 2 U 214/07
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IMR 2008, 374 | OLG Frankfurt - Immobilienvermögensverwaltung und Forschungsinstitut: Gewerbe-, nicht Wohnraum! |
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IBRRS 2008, 2767; IMRRS 2008, 1597
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Leasing und Erbbaurecht
Zuordnung eines Mietobjekts als Wohnung oder sonstiger Raum
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2008 - 2 U 214/07
1. Die Zuordnung des Mietobjekts als Wohnräume oder sonstige Räume richtet sich nach dem vereinbarten vom Mieter verfolgten Vertragszweck. Wohnraum ist jeder zur dauernden privaten Benutzung im Sinne der Führung eines Haushaltes bestimmter Raum.*)
2. Zur Abgrenzung privater von geschäftlicher Nutzung bei Forschung und Vermögensverwaltung sowie dem Abstellen mehrerer privater Fahrzeuge.*)
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