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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 19 U 42/14


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IBRRS 2018, 1636
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung und Montage eines Diffusionssystems: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2014 - 19 U 42/14

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2018, 394 OLG Stuttgart/BGH - Lieferung und Montage eines Diffusionssystems: Kauf- oder Werkvertrag?

2 Volltexturteile gefunden
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BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - VII ZR 16/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 1636
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung und Montage eines Diffusionssystems: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2014 - 19 U 42/14

1. Ob es sich bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage eines Diffusionssystems um einen Kauf- oder einen Werkvertrag handelt, ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstands, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.

2. Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Auftraggeber im Vordergrund steht und je weniger dessen individuellen Anforderungen und die Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrags (mit Montageverpflichtung) geboten.

3. Bei Schäden, die mit Mängeln zusammenhängen, sind neben dem eigentlichen Mangelschaden nur solche Folgeschäden in den Anwendungsbereich der §§ 635, 638 BGB a.F. einzubeziehen, die mit dem Mangel "eng und unmittelbar" zusammenhängen (sog. "nahe Mangelfolgeschäden").

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