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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 16 U 43/06


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IBRRS 2007, 4453; IMRRS 2007, 2127
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Konkludent vereinbarter Kostenrahmen: Überschreitung

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - 16 U 43/06

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IBR 2007, 573 OLG Frankfurt/BGH - Haftung des Architekten bei Überschreitung eines konkludent vereinbarten Kostenrahmens!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 4453; IMRRS 2007, 2127
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Konkludent vereinbarter Kostenrahmen: Überschreitung

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - 16 U 43/06

1. Ein konkludent vereinbartes Baukostenlimit liegt vor, wenn der Architekt die Kostenermittlungen an die Finanzierungsvorgaben des Bauherrn anpasst und der Bauherr ihn erst aufgrund einer diesen finanziellen Vorgaben entsprechenden Kostenschätzung beauftragt.

2. Ein Vorteilsausgleich wegen Verkehrswertsteigerung des Bauobjekts im Rahmen des Schadensersatzes wegen Bausummenüberschreitung entfällt, wenn der Bauherr mittels Wertgutachten nachweist, dass der Verkehrswert des Bauwerks unterhalb der Baukosten liegt.

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

c) Schaden ( Rn. 894)