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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 U 381/13
OLG Dresden, Urteil vom 24.06.2014 - 14 U 381/13
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2014, 549 | OLG Dresden/BGH - Bauträger muss Baugrundgutachten einholen! |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Kassel, Urteil vom 29.09.2014 - 11 O 4236/13
1. Liegt die Planung und Ausschreibung in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des von ihm beauftragten Planungsbüros, darf der Auftragnehmer die Leistungsbeschreibung als endgültig und verlässlich ansehen.
2. Die auf der Baustelle vorgefundenen Wasserverhältnissen sind als ein "von dem Besteller gelieferter Stoff" anzusehen.
3. Dringt Grundwasser in eine Baugrube ein, weil die bauseitige Wasserhaltung nicht funktioniert, und müssen deshalb die Arbeiten abgebrochen werden, hat der Unternehmer Anspruch auf Werklohn gemäß § 645 BGB.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 24.06.2014 - 14 U 381/13
1. Ein Bauträger muss vor Beginn der Bauarbeiten prüfen lassen, ob der Baugrund ausreichend tragfähig ist.
2. Verschweigt der Bauträger, dass er die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung notwendige Baugrunduntersuchung nicht in Auftrag gegeben hat, handelt er arglistig.
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