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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 U 381/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 2037; IMRRS 2014, 1726
BauträgerBauträger
Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!

OLG Dresden, Urteil vom 24.06.2014 - 14 U 381/13

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 549 OLG Dresden/BGH - Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2707
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wasserverhältnisse sind ein "von dem Besteller gelieferter Stoff"!

LG Kassel, Urteil vom 29.09.2014 - 11 O 4236/13

1. Liegt die Planung und Ausschreibung in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des von ihm beauftragten Planungsbüros, darf der Auftragnehmer die Leistungsbeschreibung als endgültig und verlässlich ansehen.

2. Die auf der Baustelle vorgefundenen Wasserverhältnissen sind als ein "von dem Besteller gelieferter Stoff" anzusehen.

3. Dringt Grundwasser in eine Baugrube ein, weil die bauseitige Wasserhaltung nicht funktioniert, und müssen deshalb die Arbeiten abgebrochen werden, hat der Unternehmer Anspruch auf Werklohn gemäß § 645 BGB.

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IBRRS 2014, 2037; IMRRS 2014, 1726
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!

OLG Dresden, Urteil vom 24.06.2014 - 14 U 381/13

1. Ein Bauträger muss vor Beginn der Bauarbeiten prüfen lassen, ob der Baugrund ausreichend tragfähig ist.

2. Verschweigt der Bauträger, dass er die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung notwendige Baugrunduntersuchung nicht in Auftrag gegeben hat, handelt er arglistig.

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1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

10. Regelmäßige Verjährungsfrist bei arglistiger Täuschung (VOB/B § 13 Rn. 240-247)