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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 12 O 60/15


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 3191; IMRRS 2015, 1442
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vermittlungs- oder Nachweismakler sind nicht Adressat der Pflicht aus § 16a Abs. 1 EnEV!

LG Bielefeld, Urteil vom 06.10.2015 - 12 O 60/15

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2016, 27 LG Bielefeld - Vermittlungs- oder Nachweismakler sind nicht Adressat der Pflicht aus § 16a Abs. 1 EnEV!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 0811; IMRRS 2018, 0255
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Welche Angaben zum Energieverbrauch muss Makler in Immobilienanzeigen machen?

BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 229/16

Ein Immobilienmakler ist gemäß § 5a Abs. 2 und 4 UWG verpflichtet, in einer Immobilienanzeige den Energieverbrauch des Gebäudes anzugeben, wenn ein Energieausweis vorliegt. Dazu muss die Anzeige die in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV angeführten Angaben enthalten.

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IBRRS 2016, 2535; IMRRS 2016, 1509
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Fehlende Angaben nach § 16a EnEV: Wettbewerbswidriges Verhalten

OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016 - 4 U 137/15

1. Ob die Regelung des § 16a EnEV auch auf den im Gesetz nicht genannten Makler anzuwenden ist, muss nicht abschließend beantwortet werden.

2. Jedenfalls ist das Veröffentlichen einer Immobilienanzeigen ohne die Angaben nach § 16a EnEV aufgrund der Regelung in § 5a Abs. 2 UWG als wettbewerbswidriges Verhalten des Maklers zu bewerten.

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IBRRS 2015, 3191; IMRRS 2015, 1442
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vermittlungs- oder Nachweismakler sind nicht Adressat der Pflicht aus § 16a Abs. 1 EnEV!

LG Bielefeld, Urteil vom 06.10.2015 - 12 O 60/15

Der Vermittlungs- oder Nachweismakler einer Immobilie ist nicht Adressat der sich aus § 16a Abs. 1 EnEV ergebenden Verpflichtung und mithin auch nicht wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsschuldner.

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1 Nachricht gefunden
BGH konkretisiert von Maklern in Immobilienanzeigen zum Energieverbrauch zu machende Angaben
(05.10.2017) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen.
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