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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 116 O 1/18


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IBRRS 2021, 1219
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
§ 7 Abs. 5 HOAI 2013 verstößt nicht gegen Europarecht: Keine Aussetzung bis zur EuGH-Entscheidung

LG Münster, Urteil vom 24.03.2021 - 116 O 1/18

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IBR 2021, 1022 LG Münster - § 7 Abs. 5 HOAI 2013 verstößt nicht gegen Europarecht: Keine Aussetzung bis zur EuGH-Entscheidung

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IBRRS 2021, 1219
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
§ 7 Abs. 5 HOAI 2013 verstößt nicht gegen Europarecht: Keine Aussetzung bis zur EuGH-Entscheidung

LG Münster, Urteil vom 24.03.2021 - 116 O 1/18

1. Weder die Entscheidung des EuGH (IBR 2019, 436), noch das Vorlageverfahren des BGH (IBR 2020, 352) betreffen die Konstellation, in der eine unterhalb der Mindestsätze liegende Honorarvereinbarung gem. § 7 Abs. 5 HOAI 2013 formunwirksam ist und somit die sog. Mindestsatzfiktion eingreift.

2. § 7 Abs. 5 HOAI 2013 macht lediglich die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen abhängig, nicht jedoch von der Vereinbarung zwischen den Mindest- und Höchstsätzen.

3. Ein nationaler Gesetzgeber kann an Honorarvereinbarungen Anforderungen im Hinblick auf die Form und den Zeitpunkt stellen.

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