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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 11 U 94/14
OLG Köln, Urteil vom 22.04.2015 - 11 U 94/14
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2018, 388 | OLG Celle - Mängelbeseitigung verzögert: Kein Abzug "neu für alt"! |
IBR 2015, 346 | OLG Köln - Einrede der Schwarzarbeit: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 01.02.2018 - 16 U 73/17
1. Lässt der Auftraggeber die Mängel am Bauwerk tatsächlich und vollständig beseitigen, kann er den Schaden nicht mehr fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens, sondern nur nach dem tatsächlich angefallenen Kostenaufwand abrechnen.
2. Eine Kürzung des Schadensersatzanspruchs unter dem Gesichtspunkt eines Abzugs "neu für alt" kommt nicht in Betracht, wenn diese Vorteile ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste.
VolltextOLG Köln, Urteil vom 22.04.2015 - 11 U 94/14
1. Ein zur Nichtigkeit des Bauvertrags führender Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz liegt vor, wenn sich die Parteien bei Auftragsvergabe oder im weiteren Verlauf der Vertragsabwicklung darauf geeinigt haben, dass der Werklohn ganz oder teilweise ohne Rechnung beglichen werden soll.
2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, das die tatsächlichen Voraussetzungen eines gesetzlichen Verbots vorliegen, trägt die Partei, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht.
3. Lässt der Auftraggeber die Mängel am Bauwerk tatsächlich und vollständig beseitigen, kann er den Schaden nicht mehr fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens, sondern nur nach dem tatsächlich angefallenen Kostenaufwand abrechnen.
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