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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 96/13


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 4276; IMRRS 2013, 2059
ProzessualesProzessuales
Trotz gemeinsamer Faxannahmestelle: OLG hat eigene Fax-Nummer!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.09.2013 - 1 U 96/13

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 1078 OLG Frankfurt - Trotz gemeinsamer Postannahmestelle: OLG Frankfurt hat eigene Fax-Nummer!

1 Aufsatz gefunden
Des Anwalts Feind: Das Fax - Teil 1: Technische Fragen & Co.
(Michael Mayer)
Dokument öffnen IMR 2016, 489

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3010
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BGH, Beschluss vom 27.10.2016 - III ZR 417/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2013, 4276; IMRRS 2013, 2059
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Trotz gemeinsamer Faxannahmestelle: OLG hat eigene Fax-Nummer!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.09.2013 - 1 U 96/13

1. Der Eingang einer für das Oberlandesgericht bestimmten Berufung auf einer Fax-Nummer, die ausschließlich dem Landgericht vorbehalten ist, wahrt die Berufungsfrist auch dann nicht, wenn ansonsten eine Gemeinsame Poststelle der Justizbehörden besteht.*)

2. Bestimmte Fax-Nummern, die früher - 1990 - als gemeinsame Fax-Nummern der Frankfurter Justizbehörden eingerichtet worden waren, sind dies seit einer Änderung 2008 nicht mehr (Abweichung zu BGH, Beschluss vom 23.04.2013 - VI ZB 27/12).*)

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