Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 600/12


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 2091
BauvertragBauvertrag
Kein Abzug "Neu für Alt" bei verzögerter Mängelbeseitigung!

OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2014 - 1 U 600/12

Dokument öffnen Volltext

7 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 479 OLG Dresden/BGH - Kein Abzug "neu für alt" bei verzögerter Mängelbeseitigung!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 0170; IMRRS 2020, 0064
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

OLG Hamburg, Urteil vom 11.09.2019 - 5 U 128/16

1. Die vom Bauträger geschuldete Leistung entgegenzunehmen und über ihre Ordnungsgemäßheit zu entscheiden, ist allein Sache des Erwerbers. Dies gilt auch für das Gemeinschaftseigentum.

2. Die von einem Bauträger vorformulierte Klausel, wonach das Gemeinschaftseigentum vom Verwalter zusammen mit einem in der ersten Eigentümerversammlung zu wählenden Abnahmeausschuss abgenommen wird, benachteiligt einen Ersterwerber unangemessen und ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Bauträger von der Wahl des Abnahmeausschusses ausgeschlossen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2279
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sonnenschutz muss vor Sonne schützen!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2018 - 27 U 3909/17 Bau

1. Die Planung von Gitterrosten, die ihren eigentlichen Zweck (hier: Schutz vor Sonneneinstrahlung) nur unzureichend erfüllen, stellen einen Planungsmangel dar. Das gilt auch dann, wenn die gewählte Konstruktion einen zusätzlichen Fluchtweg bietet und das Gebäude optisch aufwertet.

2. Der mit der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragte Architekt muss vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Begehung durchführen. Erkennt und moniert er dabei nicht, dass sich bei einer Vielzahl der Fensterscheiben die Folie abgelöst hat (sog. Delamination), ist seine Leistung mangelhaft.

3. Ein Abzug "neu für alt" wegen der verlängerten Lebensdauer ist nicht vorzunehmen, wenn diese auf einer verspäteten Mängelbeseitigung beruht, da sich der Auftraggeber während des Ausbleibens der Nacherfüllung mit einem mangelhaften Werk begnügen musste (Anschluss an OLG Dresden, IBR 2015, 479).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Abzug "Neu für Alt" bei verzögerter Mängelbeseitigung!

OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2014 - 1 U 600/12

1. Der wesentliche Mangel hat zwei Merkmale, ein objektives und ein subjektives. Das objektive Merkmal ist die allgemeine Verkehrsauffassung darüber, ob der vorliegende Mangel unter Zugrundelegung des Vertragszwecks als empfindlich und deswegen als beachtlich anzusehen ist. Bei dem subjektiven Merkmal ist das spezielle Interesse des Auftraggebers einer vertragsgerechten Leistung in Betracht zu ziehen.

2. Ein Abzug "Neu für Alt" wegen der verlängerten Lebensdauer ist nicht vorzunehmen, wenn diese auf einer verspäteten Mängelbeseitigung beruht, da sich der Auftraggeber während des Ausbleibens der Nacherfüllung mit einem mangelhaften Werk begnügen musste.

Dokument öffnen Volltext



1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Neu für alt ( Rn. 395-399)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

a) Wesentlicher Mangel (VOB/B § 13 Rn. 425-426)