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IBRRS 2004, 2041; IMRRS 2004, 1135
ImmobilienImmobilien
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 57/01

Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.*)

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