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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Wann liegt endgültige Nachbesserungsverweigerung vor
5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2008, 729 | OLG Brandenburg - Wann liegt endgültige Nachbesserungsverweigerung vor? |
4 Volltexturteile gefunden |
OLG Rostock, Beschluss vom 23.09.2020 - 4 U 86/19
1. Eine technische Regel ist allgemein anerkannt, wenn sie der Richtigkeitsüberzeugung der technischen Fachleute im Sinne einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung entspricht und darüber hinaus in der Praxis erprobt und bewährt ist; auf beiden Stufen muss die technische Regel der überwiegenden Ansicht (Mehrheit) der technischen Fachleute entsprechen.*)
2. Diese Feststellung bedingt eine Auswertung des jeweiligen Meinungsstands, während die Bewertung einer bestimmten Art der Bauausführung allein durch den beauftragten Gerichtssachverständigen unter Bezugnahme auf lediglich zwei Werke der Fachliteratur nicht ausreicht.*)
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 139/16
1. Die erfolglose Aufforderung an den Auftragnehmer, innerhalb einer gesetzten Frist seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, den Bauvertrag zu kündigen. Vielmehr ist bei umfangreichen, zeitlich schwer abzuschätzenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen zumindest eine Frist für den Nachbesserungsbeginn zu setzen (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2010, 326).
2. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung ist im Regelfall als freie Kündigung auszulegen (Anschluss an BGH, IBR 2003, 595).
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2010 - 21 U 159/09
1. Gegenüber einem weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner kann die VOB/B grundsätzlich nicht durch bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen werden.
2. Widerspricht jedoch der Auftraggeber dem Vortrag des Auftragnehmers, das Vertragsverhältnis sei im Geltungsbereich der Bestimmungen der VOB/B geschlossen worden, nicht, und stützt der Auftraggeber die von ihm geltend gemachten Ansprüche ausdrücklich auf die Regelungen der VOB/B, wird sie Vertragsgrundlage.
3. Die §§ 4 Nr. 7 und 8 Nr. 3 VOB/B enthalten eine abschließende Regelung der Ansprüche des Auftraggebers aus Mängeln, die sich schon vor Vollendung und vor Abnahme des Baus gezeigt haben. Der Auftraggeber ist danach jedenfalls im Regelfall nicht ohne Einhaltung des in § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B vorgeschriebenen Vorgehensweise befugt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer beseitigen zu lassen.
4. Ohne Setzung einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf den Auftrag zu entziehen, und vor Auftragsentziehung kann der Auftraggeber die ihm aus der Beauftragung eines anderen Unternehmers entstandenen Mängelbeseitigungskosten deshalb regelmäßig nicht vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.09.2008 - 12 U 36/07
1. Bietet der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung nicht in der vertraglich vorgesehenen Art und unter der Bedingung vorheriger bauseitiger Maßnahmen an, liegt darin eine eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung.
2. In diesem Fall steht dem Auftraggeber auch ohne Fristsetzung mit Androhung des Auftragsentzugs ein Kostenvorschuss- bzw. -erstattungsanspruch zu.
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