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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Streitverkündung: Interventionswirkung bei Mehrfachbegründung

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2 Beiträge gefunden
IBR 2024, 53 OLG Köln/BGH - Interventionswirkung bei Mehrfachbegründung?
IBR 2007, 109 OLG Brandenburg - Streitverkündung: Interventionswirkung bei Mehrfachbegründung

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2663
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Öffentliche Auftraggeber verhandeln nicht!

OLG Köln, Urteil vom 23.06.2021 - 16 U 10/19

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt sind. An ein Aushandeln sind hohe Anforderungen zu stellen. Im Kern muss der Verwender zum einen den gesetzesfremden Kerngehalt ernsthaft zur Disposition stellen und zum anderen dem Partner reale Einflussmöglichkeiten einräumen.

2. Ein Aushandeln schlägt sich in aller Regel in Änderungen nieder. Fehlende Änderungen begründen eine (kaum widerlegbare) Vermutung, dass dem Vertragspartner keine reale Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt wurde.

3. Bei öffentlichen Auftraggebern besteht regelmäßig keine echte Verhandlungschance.

4. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenregelung, wonach der Auftragnehmer für jeden Kalendertag des Verzugs 0,1% der Netto-Auftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 5% der Netto-Auftragssumme, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftragnehmer unangemessen.




IBRRS 2005, 2581; IMRRS 2005, 1313
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB

OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2005 - 28 U 161/04

1. Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung.*)

2. Mehrfachbegründungen des Urteils im Vorprozess nehmen nicht an der Interventionswirkung des § 68 ZPO teil und entfalten in dem gegen den Streitverkündungsempfänger geführten Folgeprozess keine Bindungswirkung.*)

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Grundlagen und Umfang der Interventionswirkung ( Rn. 28-34)