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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Sachverständigenverfahren

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5 Beiträge gefunden
IBR 2023, 487 BGH - Abschlagzahlungen nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!
IBR 2022, 654 OLG Dresden - Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung?
IBR 2021, 1012 OLG Dresden - Feststellungsinteresse trotz möglicher Leistungsklage!
IBR 2003, 1111 OLG Schleswig - Verfristung des Anspruchs auf die "Neuwertspitze" einer Brandentschädigung
IBR 2001, 167 OLG Stuttgart/BGH - Abnahme: Wann sind Mängel "wesentlich"?

2 Aufsätze gefunden
Das paritätisch besetzte Schiedsgericht: Ein Weg zur besseren Akzeptanz der alternativen Streitbeilegung?
(Stefan Geheeb)
Dokument öffnen IBR 2018, 1037
Das Sachverständigenverfahren in der Regulierung von Sachschäden
(Norbert Reimann)
Dokument öffnen IBR 2005, 576

52 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0445; IMRRS 2023, 0204
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown

BGH, Urteil vom 18.01.2023 - IV ZR 465/21

1. Die Regelung in der Klausel Ziff. 3.4 BBSG 19 ("Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe"), wonach meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger sind, ist unklar i.S.v. § 305c Abs. 2 BGB. Sie kann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer jedenfalls auch zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist.*)

2. Nach den Regelungen in Ziff. 3.1, 3.4 BBSG 19 setzt der Eintritt des Versicherungsfalls die namentliche Nennung der Krankheit oder des Krankheitserregers in den §§ 6 und 7 IfSG im Zeitpunkt der Betriebsschließung voraus. Eine Erweiterung der Meldepflicht für in diesen Regelungen nicht namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger durch eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 IfSG erlassene Rechtsverordnung genügt nicht.*)




IBRRS 2023, 2339; IMRRS 2023, 1054
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kein Wiederaufbau, keine Erstattung des Neuwertschadens!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2022 - 11 U 244/20

1. Der Versicherungsnehmer erwirbt, wenn für (ganz oder zumindest überwiegend gewerblich genutzten) Betriebs- und Geschäftsgebäude – die Entschädigung zum Neuwert vereinbart ist, den Anspruch auf den Neuwertanteil (die Neuwertspitze) nur, soweit und sobald innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist, dass er die Entschädigung verwenden wird, um Gebäude zum gleichen Betriebszweck an der bisherigen Stelle wiederzuerrichten (sog. strenge Wiederherstellungsklausel).

2. Die bedingungsgemäße Sicherstellung der Mittelverwendung muss sehr hohen Anforderungen genügen, um Manipulationen möglichst auszuschließen. Es bedarf zwar nicht zwingend des Abschlusses eines entsprechenden Bauwerkvertrags und kommt es ebenso wenig darauf an, ob die gesamten finanziellen Mittel vom Versicherungsnehmer letztlich ausgegeben (also verbaut) werden müssen. Notwendig sind zuvor aber immer Vorkehrungen, die – selbst wenn sie eine restlose Sicherheit nicht bieten – bei vorausschauend-wertender Betrachtung jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung (das heißt dem Eintritt des Erfolgs) aufkommen lassen, was etwa bei bloßen Absichtsbekundungen oder bei Maßnahmen, die ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können, nicht zutrifft.

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IBRRS 2022, 3263; IMRRS 2022, 1423
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2022 - 4 U 36/22

1. Sehen die Bedingungen des Versicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der Versicherungsnehmer zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20, IBRRS 2022, 1345 = IMRRS 2022, 1422).*)

2. Eine Auskunftsobliegenheit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, "jede Auskunft, auch in Schriftform zu erteilen", umfasst nicht die Verpflichtung zur Erteilung von Vollmachten zur Akteneinsicht in behördliche Unterlagen.*)

3. Unzureichende oder ausweichende Antworten auf eine Anfrage des Versicherers, die die Grenze zur Antwortverweigerung nicht überschreiten, können abhängig von den Umständen des Einzelfalls eine lediglich leicht fahrlässige Obliegenheitsverletzung darstellen, die eine Leistungskürzung nicht rechtfertigt.*)

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IBRRS 2022, 1345; IMRRS 2022, 1422; IVRRS 2022, 0497
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage gegenüber Leistungsklage subsidiär?

BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20

1. Eine allgemeine Subsidiarität einer Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage besteht nicht. Trotz möglicher Leistungsklage kann das Feststellungsinteresse bejaht werden, wenn schon ein Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil der Beklagte erwarten lässt, dass er bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird.

2. Einer auf Feststellung der Eintrittspflicht eines Versicherers gerichteten Klage eines Versicherungsnehmers kann grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klärung der Schadenhöhe vorgesehen ist.

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IBRRS 2022, 0502; IMRRS 2022, 0156
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer muss tatsächliche Kosten nachweisen!

OLG Schleswig, Urteil vom 13.09.2021 - 16 U 151/20

1. § 13 Nr. 6 a VGB 2008-SL, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist und das gleiche gilt, wenn er Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist wirksam.*)

2. § 13 Nr. 4 VGB 2008-SL, wonach Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Abschnitt A § 7: u.a. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen) der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten ist, benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen.*)

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IBRRS 2021, 3076; IMRRS 2021, 1147
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Kaminofen nicht förmlich abgenommen: Leistungsfreiheit im Brandfall?

OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2021 - 20 U 63/21

1. Einschlägige gesetzliche Sicherheitsvorschriften insbesondere die Landesbauordnungen und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen, die Brandschutzgesetze sowie die in verschiedenen Bundesländern bestehenden Feuerungsverordnungen enthalten Regelungen, die als gesetzliche Sicherheitsvorschriften in der Wohngebäudeversicherung einzustufen und zu beachten sind.

2. Der Kausalitätsgegenbeweis scheitert nicht daran, dass eine Feuerungsanlage wegen der fehlenden Genehmigung überhaupt nicht hätte in Betrieb gesetzt werden dürfen.

3. Steht fest, dass Eintritt und Umfang des Versicherungsfalls nichts mit der in der Obliegenheit vorausgesetzten Risikoerhöhung zu tun haben, ist der ursächliche Zusammenhang rechtlich nicht erheblich. Es fehlt dann an dem notwendigen Rechtswidrigkeitszusammenhang.

4. Der Versicherungsnehmer muss im Rahmen des Kausalitätsgegenbeweises nur den Nachweis erbringen, dass der Schaden mit Sicherheit auch dann entstanden wäre, wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet worden wären.

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IBRRS 2022, 0904; IMRRS 2022, 0323
SachverständigeSachverständige
Bedingungsgemäßes Sachverständigenverfahren: Ersetzung eines Sachverständigen

OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2021 - 20 U 3/21

1. Zur Frage, ob ein Sachverständiger wegen geltend gemachten Fehlverhaltens zu ersetzen ist; hier verneint (unter 1).*)

2. Liegen die Voraussetzungen für eine Ersetzung eines Sachverständigen nicht vor, erklärt aber inzwischen der Sachverständige, er werde wegen der gegen ihn zu Unrecht erhobenen Vorwürfe seine Tätigkeit nicht fortsetzen, so ist das Sachverständigenverfahren gescheitert (unter 2).*)

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IBRRS 2021, 1414
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 14.04.2021 - IV ZR 105/20

Wird ein kaskoversichertes Fahrzeug, welches bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wurde, nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder kann der Versicherungsnehmer nicht durch eine Rechnung die vollständige Reparatur nachweisen, so ist, wenn sich der Versicherungsnehmer entschließt, das beschädigte oder zerstörte Fahrzeug nicht zu veräußern, bei der fiktiven Bestimmung des Restwertes des Fahrzeugs lediglich der regionale Markt für den Aufkauf solcher Fahrzeuge am Sitz des Versicherungsnehmers in den Blick zu nehmen. (Rn. 23 - 26)*)

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IBRRS 2023, 1471; IMRRS 2023, 0672
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungen aus einer Gebäudeversicherung

LG Flensburg, Urteil vom 17.12.2020 - 4 O 20/20

Zu den Anforderungen für eine Sicherstellung der Wiederherstellung des zerstörten Hauses in gleicher Art und Zweckbestimmung.*)

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IBRRS 2020, 2499; IMRRS 2020, 1042
VersicherungenVersicherungen
Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

LG Köln, Urteil vom 03.06.2020 - 20 O 454/13

1. Die Feststellungen des Gutachters im Sachverständigenverfahren sind die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.

2. Als Maßstab für die Erheblichkeit einer Abweichung gilt, dass das Gutachten dann erheblich von der wahren Sachlage abweicht, wenn dies für einen Fachmann offensichtlich ist, wobei der Maßstab für die Erheblichkeit sich auf das Gesamtergebnis beziehen muss.

3. Eine erhebliche Abweichung liegt nur vor, wenn die Abweichung zwischen der Schadensfeststellung im Sachverständigenverfahren zu derjenigen, die ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vornimmt, besonders deutlich und damit offensichtlich ist. Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn der wirkliche Schaden den festgestellten Schaden um etwa 20% übersteigt.

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2 Nachrichten gefunden
Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat?

(25.03.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
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Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat

(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2018, 358 Dokument öffnen BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16


1 Interview gefunden
IBR 2000, 247: Was bringt das neue Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen?
(Interview mit Dr. Rolf Kniffka, Mitglied des VII. Senats beim BGH)Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
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8 Normen gefunden

ABN 1995 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.1995)


ABN 2005 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2005)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.2005)


ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.1995)


VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Dokument öffnen  § 84
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2008)

Dokument öffnen  § 189
Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten (Stand: 01.01.2008)

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
A. Allgemeines zur Abnahme
VI. Abnahmewirkungen
3. Verlust von Gewährleistungs- und Vertragsstrafenansprüchen bei fehlendem Vorbehalt
a) Verlust von Gewährleistungsrechten; Vorbehalt
bb) Erklärung des Vorbehalts bei Abnahme

2 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Allgemeines (ZPO § 256 Rn. 12)

IV. Kasuistik zur Zulässigkeit (ZPO § 256 Rn. 18-35a)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

B. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Bauleistungen (ABBL 2018) ( Rn. 6)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

5. Vorbehalte (VOB/B § 12 Rn. 72-83)