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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Mahnung/Fristsetzung selbst nach mehrfacher, erfolgloser Mängelbeseitigung erforderlich
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IBR 2005, 532 | OLG Rostock - Mahnung/Fristsetzung selbst nach mehrfacher, erfolgloser Mängelbeseitigung erforderlich? |
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IBRRS 2005, 2039
Mit Beitrag
Bauvertrag
Fristsetzung selbst nach mehrfacher erfolgloser Mängelbeseitigung?
OLG Rostock, Urteil vom 18.02.2005 - 8 U 164/04
Hat sich zwischen den Parteien eine Verkehrsübung entwickelt, nach der der Auftragnehmer auf "Hilferufe" des Auftraggebers reagiert, das Werk auf Mängel überprüft und diese gegebenenfalls repariert, ist - selbst bei Vorliegen eines immer gleichen, nie restlos beseitigten Mangels - vor Beauftragung einer Drittfirma eine Mängelbeseitigungsaufforderung bzw. Mahnung erforderlich!
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Mahnung/Fristsetzung selbst nach mehrfacher, erfolgloser Mängelbeseitigung erforderlich?
(23.06.2005) Hat sich zwischen den Parteien eine Verkehrsübung entwickelt, nach der der Auftragnehmer auf "Hilferufe" des Auftraggebers reagiert, das Werk auf Mängel überprüft und diese gegebenenfalls repariert, ist - selbst bei Vorliegen eines immer gleichen, nie restlos beseitigten Mangels - vor Beauftragung einer Drittfirma eine Mängelbeseitigungsaufforderung bzw. Mahnung erforderlich! So das OLG Rostock in seinem Urteil vom 18.02.2005.
IBR 2005, 532 OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04
(23.06.2005) Hat sich zwischen den Parteien eine Verkehrsübung entwickelt, nach der der Auftragnehmer auf "Hilferufe" des Auftraggebers reagiert, das Werk auf Mängel überprüft und diese gegebenenfalls repariert, ist - selbst bei Vorliegen eines immer gleichen, nie restlos beseitigten Mangels - vor Beauftragung einer Drittfirma eine Mängelbeseitigungsaufforderung bzw. Mahnung erforderlich! So das OLG Rostock in seinem Urteil vom 18.02.2005.
IBR 2005, 532 OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04